Paukenschlag im Lande Hessen! Polizei erscheint in Psychiatrie-Klinik mit gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss für eine Krankenakte!

Sozialarbeiter soll Psychiatrisches Gutachten erstellt haben?

 

Laut einem Bericht von Echo-Online soll die Polizei mit einem gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss in der Vitosklinik für Psychiatrie und Psychotherapie in Heina erschienen sein und auf die Herausgabe einer Patientenakte einer 35-jährigen Frau bestanden haben! Denn seit Wochen soll die Strafkammer in Darmstadt auf diese Akte gewartet haben, ohne diese jedoch zu erhalten! Dies soll nicht das erste mal gewesen sein, dass das Landgericht Darmstadt gegen diese Klinik juristisch aggressiv vorgegangen worden wurde!

Beim ersten mal, soll bei einem anderen Fall ein Psychiatrisches Gutachten vorgelegt worden sein, was von einem Sozialarbeiter und nicht von Ärzten ausgestellt worden sein soll! Diese Erkenntnis soll erst am Verhandlungstag festgestellt worden?

Zum Hintergrund muss man Wissen, dass ein Psychiatrisches Gutachten nur von einem approbierten Arzt mit Zusatzqualifikation (Psychiater) erstellt werden darf und kann! Eine Ausbildung zum Psychologen reicht nicht aus um ein solches Gutachten zu erstellen! Das ein Sozialarbeiter ein solches Gutachten erstellt hat, haut eigentlich dem stärksten Faß den Boden raus!

Hier muss man sich die Frage stellen, warum wurde diese Tatsache, dass eine Sozialarbeiter das Gutachten erstellt hatte, erst bei einem Verhandlungstag festgestellt? Wer hatte das Gutachten unterschrieben?

Obwohl das Gericht einen externen Gutachter beauftragt hatte, soll die Klinik trotz mehrmaliger Aufforderung die Krankenakte nicht herausgegeben haben! Diese Verhalten durch die Klinik hat den ganzen Prozess unnötig verzögert und unnötige Kosten und Fahrten verursacht! Man bedenke Ende November 2016 wollte das Gericht den Prozess beenden und zur Urteilsberatung wollte man einen externen Gutachter heranziehen, weshalb man die Krankenakte benötigte!

Auch die Geduld des Vorsitzender Richter hat ein jähes Ende erreicht wie die Beschlagnahme der Krankenakte beweist! Sieht so eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Justiz und Psychiatrie in Hessen aus? Am 08.02.2017 soll der Prozess fortgesetzt werden!

 

Weitere Infos folgen!

 

 

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