Liebe Freunde,
hier meine Presseerklärung zu meinem eigenen Fall.
Im September letzten Jahres habe ich Strafanzeige gegen meine ehemalige Lebensgefährtin und ihren Ehemann wegen des Verdachts auf Kindeswohlgefährdung gestellt, sowie einen Antrag auf Überlassung des alleinigen Sorgerechtes.
Unsere beiden Söhne (7 und 9 ) leben in ihrem Haushalt in A. in der Pfalz mit noch einem jüngeren Halbbruder. Frau G. ist Realschullehrerin, im Haushalt wohnt noch ein Au Pair Mädchen und eine Putzhilfe ist dort ebenso beschäftigt.
Meine Kinder berichteten in den Sommerferien von Gewalt in der Erziehung vornehmlich durch den Stiefvater Herrn G. . Zuvor haben sie immer wieder geäußert beim Papa bleiben zu wollen. Besonders mein jüngerer Sohn hat sich des Öfteren an den Sonntagen gewehrt, wenn er wieder zurück fahren sollte.
Da sich meine Einkommenssituation verschlechtert hat, gab es schon seit längerem auch Streitigkeiten über den Unterhalt. Im laufenden Verfahren wird mir das als Retourkutsche ausgelegt.
Dem ist mitnichten so, denn ich habe schon mehrmals Kontakt zum Jugendamt L. aufgenommen, wo man mich aber stets abgewimmelt und an die Familien- beratungsstelle verwiesen hat. Erst nach meinen Anträgen, sah sich das Jugendamt bemüßigt nun tätig zu werden.
Die Anhörung vor Gericht (September) zu meinem Eilantrag wurde trotz aller vorliegenden Unterlagen (Strafanzeige) von der Richterin Frau Dr. K.
sinngemäß so eröffnet, dass sie grundsätzlich keine Veranlassung sehe, meinem Antrag zu zustimmen.
Die Kindesmutter stritt alle Vorwürfe ab, eine Befragung der Kinder brachte folgendes Ergebnis: Mein jüngerer Sohn hat nur geweint, der ältere Sohn sagte, dass er zwar geschlagen wurde, aber alles nicht ganz so schlimm gewesen sei. Während der Sitzung mussten die Kinder zunächst draußen bleiben, wurden von Herrn G. und meiner Frau beaufsichtigt, wobei Herr G. auch massiv Einfluss auf die Kinder genommen hat.
Danach wurde auf einen weiteren Gerichtstermin verwiesen und die Kinder mussten der Mutter übergeben werden.
Von den Straftaten gegenüber meinen Kindern und Kindeswohlgefährdung wollten weder die Mitarbeiterin vom Jugendamt L., Frau Sch., die Verfahrenspflegerin Frau K. und die Richterin Fr Dr. K. etwas wissen.
Die Kindesmutter hat sodann alle Möglichkeiten ausgereizt, um den Umgang zu verhindern und hierbei die Verfahrenspflegerin vorgeschoben. Bei einem
gemeinsamen Gespräch mit der RA Frau K. und Frau Sch. vom Jugendamt L. wurde dann zunächst eine Einigung erzielt, so dass ich die Kinder am letzten Oktoberwochenende abholen konnte.
Beide waren sehr eingeschüchtert und wirkten manipuliert, im weiteren Verlauf wurde dann klar, dass die Mutter mit beiden Kindern die Anträge offensichtlich detailiert durchgesprochen hat und vorgegeben haben muss, wie die Kinder darauf zu antworten haben bei Befragungen.
Am 7. November fand dann erneut eine Anhörung anlässlich des Antrags auf Übertragung des Sorgerechts statt. Die Kindesmutter und ihr Anwalt haben erneut alle Vorwürfe zurückgewiesen, die Familienrichterin erklärte, dass das Verfahren nun zunächst ruhen müsse und sie die Akten an die Staatsanwaltschaft übergeben wird, wegen der in meiner Eingabe erwähnten Äußerungen meines jüngeren Sohnes über möglicherweise sexuell motivierte Übergriffe seitens des Großvaters.
Seit dem habe ich meine Kinder nicht mehr gesehen und von einem Eilantrag mittels Vollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher abgesehen, um meine Kinder nicht noch mehr zu verunsichern.
Das Jugendamt wollte jetzt nicht weiter tätig werden, sondern die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abwarten. Es hat keinerlei Gespräche oder Hausbesuche bei der Mutter gegeben, um dem Verdacht der Kindeswohlgefährdung nachzugehen.
Von der Rechtsanwältin Frau K. wurde sodann ein begleiteter Umgang vorgeschlagen, was ich natürlich abgelehnt habe.
Die „Ermittlungen“ der Staatsanwaltschaft dauern an, wie ich erfahren habe, liegen die Akten jetzt angeblich vollständig vor – zuständig Herr G. .
Erst für Ende März ist die nächste Anhörung vor Gericht anberaumt.
Da hier der Verdacht der Umgangsvereitelung und Strafvereitelung durch die Mutter naheliegt, habe ich jetzt erneut Strafanzeige erstattet, sowie auch wegen Unterlassung gegen RA Frau K. und das Jugendamt.
Ich will es nicht hinnehmen, dass meine Kinder gewalttätigen Erziehungsmethoden ausgesetzt sind, dass das Kindeswohl durch Eltern-Kind-Entfremdung gefährdet wird und durch das schleppende Verfahren hier den Interessen der Mutter Vorschub geleistet wird.
Herzliche Grüße/best regards
Wolfgang van de Rydt
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: Paukenschlag im Lande RLP? Presseerklärung zur Veröffentlichung / Kindeswohlgefährdungentzug