Berlin – Ein tiefer Absturz erschüttert die Berliner Drag-Szene: Der unter dem Künstlernamen „Jurassica Parka“ bekannte Drag-Künstler Mario O. ist vom Amtsgericht Tiergarten wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte verurteilt worden. Der sechsundvierzigjährige Berliner erhielt eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Besonders brisant: Es handelt sich nicht um seine erste Verurteilung. Bereits im Jahr zweitausenddreiundzwanzig war Mario O. wegen eines kinderpornografischen Inhalts, den er auf der Plattform X veröffentlicht hatte, zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Trotzdem entschied das Gericht nun erneut gegen eine sofortige Haft. Rund zwanzig Jahre lang gehörte „Jurassica Parka“ zu den bekanntesten Gesichtern der Berliner Drag-Szene, stand auf Bühnen, moderierte den Berliner Christopher Street Day und trat öffentlich für Queer-Rechte auf. Noch am vierzehnten Juli zweitausendfünfundzwanzig war Mario O. bei einer Benefizveranstaltung im Theater des Westens zu sehen. Nur zehn Tage später durchsuchten Ermittler seine Wohnung. Bei dieser Hausdurchsuchung wurden auf mehreren Geräten unter anderem einhunderteinunddreißig kinderpornografische Videos gefunden. Am Tag der Verhandlung erschien Mario O. mit einer Maske vor dem Gesicht vor Gericht. Von der schillernden Bühnenfigur war kaum noch etwas zu erkennen. Das öffentliche Leben, das ihn über viele Jahre begleitet hatte, scheint damit vorerst endgültig vorbei zu sein.
Vor der Richterin räumte Mario O. die Vorwürfe ein und beschrieb selbst, wie weit sein Leben nach eigenen Angaben außer Kontrolle geraten sei. Die Anschuldigungen würden sich furchtbar anhören und ihm inzwischen deutlich vor Augen führen, was er getan habe, erklärte er vor Gericht. Er sagte, dass ihn das Geschehene bestürze und dass er sich dafür schäme. Nach seinen eigenen Angaben habe er seit Jahren unter einer schweren Alkohol- und Kokainabhängigkeit gelitten. Eine pädokriminelle Neigung habe er über lange Zeit verdrängt und nicht behandeln lassen. Besonders vor der Hausdurchsuchung im Juli zweitausendfünfundzwanzig sei sein Zustand nach eigener Darstellung völlig eskaliert. Er sei ständig nicht klar gewesen und habe den ganzen Tag Alkohol getrunken. Vor Gericht sagte er, er habe „komplett die Kontrolle verloren“. Das Ausmaß seines Problems habe er erst nach den Ermittlungen wirklich erkannt. Er habe sich selbst geschadet und hochillegales Material konsumiert. Rückblickend bezeichnete er dieses Verhalten selbst als „recht monströs“. Der Prozess sorgte im Amtsgericht Tiergarten für erhebliches öffentliches Interesse. Zahlreiche Beobachter verfolgten die Verhandlung, darunter auch der Berliner Queer-Beauftragte Alfonso Pantisano, der als Zuschauer im Gerichtssaal anwesend war. Die Kombination aus einer jahrelangen öffentlichen Karriere, einer einschlägigen Vorstrafe und den nun festgestellten Dateien machte das Verfahren zu einem vielbeachteten Fall.
Für Mario O. dürfte die Karriere als „Jurassica Parka“ damit endgültig beendet sein. Nach eigener Aussage wolle er nicht mehr auf die Bühne zurückkehren. Gleichzeitig erklärte er vor Gericht, seit mehr als zehn Monaten abstinent zu leben, Selbsthilfegruppen zu besuchen und eine Therapie beginnen zu wollen. Das Gericht berücksichtigte bei seiner Entscheidung sowohl belastende als auch entlastende Gesichtspunkte. Die frühere Verurteilung aus dem Jahr zweitausenddreiundzwanzig wurde ausdrücklich strafschärfend berücksichtigt. Auf der anderen Seite wertete das Gericht sein umfassendes Geständnis, seine Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden sowie seine Bemühungen, Unterstützung und therapeutische Hilfe zu erhalten, zu seinen Gunsten. Entscheidend für die Bewährungsentscheidung war schließlich die Einschätzung der Richterin, dass für Mario O. eine positive Sozialprognose gestellt werden könne. Sie gehe davon aus, dass er künftig keine weiteren Straftaten dieser Art begehen werde. Genau diese Entscheidung dürfte jedoch weiterhin für Diskussionen sorgen: Ein bereits einschlägig vorbestrafter Mann wird erneut wegen des Besitzes illegaler Darstellungen von Kindern und Jugendlichen verurteilt und muss dennoch zunächst nicht ins Gefängnis. Juristisch ist das Urteil damit gefallen – gesellschaftlich dürfte die Debatte über die Konsequenzen, den Umgang mit Wiederholungstätern und die Frage nach der richtigen Balance zwischen Strafe, Therapie und Resozialisierung damit noch lange nicht beendet sein.
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