#Paukenschlag: Sogenannte #Flüchtlinge erklagen sich #Einzelzimmer-Unterbringung in #Märkisch-Oderland!

In Märkisch-Oderland haben sogenannte Flüchtlinge Einzelzimmer für ihre Unterbringung erklagt. Der Richter begründet die Entscheidung damit, dass die Unterbringung der Migranten „in einem gemeinsamen Zimmer mit zwei weiteren Personen“ den „Vorgaben der Corona-Umgangsverordnung“ widersprächen.

Die stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion, Birgit Bessin, stellt fest: „Deutsche werden zunehmend zu Bürger zweiter Klasse in ihrem eigenen Land. Man stellt sich oft die Frage, welche Kosten durch die Asylindustrie noch alles auf die Steuerzahler zukommen. Diese Entwicklungen sind seit der sogenannten Flüchtlingskrise bereits erkennbar gewesen, doch grade im Zuge der Corona-Pandemie wird deutlich, für wen Bevormundung und Verbote gelten und für wen nicht, und wer für Sonderbehandlungen aufkommen muss. Während beispielsweise für Brandenburger Sportvereine die Turnhallen aufgrund der Kontaktbeschränkung bis vor kurzem geschlossen blieben, konnte im brandenburgischen Doberlug-Kirchhain eine ganze Erstaufnahmeeinrichtung gemeinsam trainieren – da jene Migranten, die auf engstem Raum zusammenwohnen, als „Familienverband“ gewertet würden. Und das Gerichtsurteil in Märkisch-Oderland würde nun bedeuten, dass der Kreis unter immensen Kosten die Heime umbauen oder Hotelzimmer anmieten müsste. Die Kosten dafür würden, wie immer, vom Steuerzahler getragen werden. Damit muss endlich Schluss sein! Den angeblich Schutzsuchenden, denen ein Drei-Bett-Zimmer zu unangenehm ist, sollte der Staat mit einem schnellen Asylverfahren entgegenkommen – bei so manchem würde sicherlich festgestellt werden, dass eine Schutzbedürftigkeit gar nicht besteht und der Migrant somit wieder nach Hause zurückkehren darf. So würden Betten frei, dem Ausreisepflichtigen müsste keine Unterbringung im Mehrbettzimmer mehr „zugemutet“ werden und der deutsche Steuerzahler könnte endlich etwas entlastet werden.“

AfD-Fraktion Brandenburg