#Pforzheim: #Zwei #Polizeibeamte bei #Kontrolle mit #Messer #verletzt!

 

Pforzheim  – Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim – und des Polizeipräsidiums Karlsruhe:

Bei der Personenkontrolle von zwei Verdächtigen sind am Donnerstagabend in der Pforzheimer Nordstadt zwei Zivilbeamte des Polizeipräsidiums Einsatz verletzt worden, als sich ein 18-Jähriger mit einem Messer gegen die Festnahme wehrte.

Die beiden Beamten waren gegen 17.50 Uhr unterstützend für das Polizeirevier Pforzheim-Nord auf dem Spielplatz des Klingelparks zur Bekämpfung der Drogenkriminalität im Einsatz. Zwei dahingehend verdächtige junge Männer sollten kontrolliert werden. Als sich die Polizisten als solche zu erkennen gaben und auswiesen, wollte der 18-Jährige sofort flüchten, konnte aber von einem Beamten festgehalten, zu Boden gebracht und dort fixiert werden. In der Folge zog der Festgehaltene ein Messer und führte mehrere Stichbewegungen in Richtung Oberkörper des Beamten aus. Unterdessen eilte der zweite Zivilbeamte zu Hilfe, der den anderen Tatverdächtigen inzwischen bereits dingfest hatte machen können. Gemeinsam gelang es schließlich, den 18-Jährigen zu fesseln und ihm die mitgeführten Waffen abzunehmen. Neben dem eingesetzten sogenannten Karambit-Messer hatte der junge Mann einen Teleskopschlagstock dabei.

Die beiden Polizeibeamten trugen diverse Stich- und Schnittverletzungen davon, die ambulant im Krankenhaus versorgt werden mussten. Beide blieben anschließend dienstunfähig.

Am Kontrollort konnten spezielles Zigarettenpapier für den Bau eines Joints und Tabakreste sichergestellt werden, die weiterer Untersuchung bedürfen.

Der 18-jährige Tatverdächtige machte zwar Angaben, allerdings lässt sich bisher kein schlüssiges Motiv für sein Handeln nachvollziehen. Der bislang nur wegen eines Diebstahldelikts polizeilich auffällig gewesene Tatverdächtige muss nun mit einer Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und gegebenenfalls wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz rechnen. Gegen den gleichfalls kontrollierten 16-jährigen Jugendlichen, der sich seiner vorläufigen Festnahme nicht widersetzt hatte, werden die weiteren Ermittlungen wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz geführt.

Quelle: Polizeipräsidium Karlsruhe