PLAKAT-KRACH IN HESSEN! GERICHT STOPPT WAHLWERBUNG DER AFD – GEMEINDE DARF MASTEN FREI HALTEN

Im hessischen Künzell ist ein politischer Streit um Wahlplakate jetzt vor Gericht eskaliert – und endet mit einer klaren Niederlage für den AfD-Kreisverband Fulda. Der für das Straßen- und Wegerecht zuständige Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs stellte in einer aktuellen Entscheidung klar: Die Gemeinde muss der Partei keine zusätzlichen Plakate an Lichtmasten erlauben. Damit bestätigten die Richter eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel und wiesen die Beschwerde der Partei endgültig zurück. Hintergrund ist ein Konflikt um Wahlwerbung im öffentlichen Straßenraum, nachdem der Kreisverband über die zugewiesenen Flächen hinaus weitere Plakate aufgehängt hatte. Die Gemeinde ließ diese entfernen – und bekam nun höchstrichterliche Rückendeckung.

Die Richter machten deutlich, dass für Wahlplakate im öffentlichen Raum grundsätzlich eine sogenannte Sondernutzungserlaubnis erforderlich ist. Zwar hätten Parteien während eines Wahlkampfs grundsätzlich Anspruch darauf, für ihre Botschaften sichtbar werben zu dürfen. Doch über Umfang und konkrete Standorte entscheide letztlich die jeweilige Kommune. Genau das habe Künzell bereits geregelt: Der AfD-Kreisverband erhielt – wie andere Parteien auch – eine festgelegte Zahl an Standorten für Wahlplakate. Zusätzlich stellte die Gemeinde im gesamten Ortsgebiet mehrere Großplakatwände und zahlreiche weitere Möglichkeiten für Wahlständer bereit. Nach Ansicht des Gerichts reicht dieses Angebot völlig aus, um eine wirksame Wahlwerbung zu ermöglichen.

Besonders deutlich wurde der Senat bei der Begründung: Kommunen müssten nicht jeden Wunsch der Parteien erfüllen, wenn diese möglichst maximale Sichtbarkeit erreichen wollen. Vielmehr dürften Städte und Gemeinden auch darauf achten, dass Straßen und Plätze nicht mit Wahlwerbung überflutet werden. Eine unkontrollierte Plakatflut könne schnell zur Reizüberflutung der Bürger führen. Genau deshalb sei es zulässig, die Anzahl der Standorte zu begrenzen und die Nutzung zu steuern. Für den AfD-Kreisverband bedeutet die Entscheidung eine klare Niederlage – und gleichzeitig ein endgültiges Urteil: Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs ist im Instanzenzug nicht mehr anfechtbar. Der Plakat-Streit in Künzell ist damit juristisch beendet.

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