Politik: Regierungskompromiss zur Autobahnprivatisierung droht zu scheitern!

 

 

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Nach Informationen des ARD-Magazins “Monitor” (WDR) lässt die SPD die am 14. Dezember 2016 im Kabinett getroffene Vereinbarung zur Autobahnprivatisierung offenbar platzen. “Der Kabinettsbeschluss vom Dezember, der eine mögliche versteckte Privatisierung der Autobahn-Gesellschaft durch die Hintertür in sich trägt, der ist vom Tisch”, sagte die SPD-Berichterstatterin im Haushaltausschuss, Bettina Hagedorn, gegenüber “Monitor” (27.4., 21.45 Uhr, Das Erste). Vorausgegangen war eine Beratung der SPD-Haushälter am Dienstagnachmittag (25.4.), an der auch der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Oppermann teilgenommen hatte.

Anders als im Kabinett beschlossen, bestehe die SPD jetzt auf einer Klarstellung im Grundgesetz, die eine “mittelbare und unmittelbare Privatisierung” ausschließt, so Hagedorn. Eine Regelung in einem einfachen Gesetz, wie vorgesehen, reiche demgegenüber nicht aus. Thomas Oppermann erklärte gegenüber “Monitor”: “Wir wollen weder die Autobahnen noch die Infrastrukturgesellschaft in irgendeiner Weise privat gestalten und das wollen wir auch ausschließen.” Wie das im Einzelnen geregelt werden müsse, kläre “man jetzt in der Beratung”.

Der Bundestag will Mitte Mai in einem Gesetzespaket über die Überführung der Autobahnen in eine so genannte “Infrastrukturgesellschaft”, die als GmbH organisiert sein soll, entscheiden. Dazu müsste das Grundgesetz mit Zweidrittelmehrheit geändert werden.

Die ursprünglichen Pläne von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt sahen vor, die Autobahnen in eine private Gesellschaft zu überführen, an der auch private Investoren Anteile kaufen können. Darüber hinaus sollte diese Gesellschaft umfangreich Kredite aufnehmen können, die nicht mehr der parlamentarischen Kontrolle unterliegen. Auch ganze Autobahnnetze sollten als Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) zugelassen werden. Die Gesellschaft sollte sich aus den Einnahmen aus PKW-und LKW-Maut finanzieren.

Der Koalitionsausschuss hatte den Plänen in dieser Form am 29. März eine Absage erteilt. Jedoch sollten die wesentlichen Privatisierungsschranken lediglich in einem Begleitgesetz und nicht im Grundgesetz eingezogen werden. So mache man jedoch “eine sehr große Tür auf für Privatisierungen”, sagt der Sachverständige im Haushaltsausschuss Prof. Georg Hermes gegenüber “Monitor”, denn “zukünftige Regierungen könnten dann mit einfacher Mehrheit eine sehr weitgehende Privatisierung umsetzen”.

Der Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller, warnt gegenüber “Monitor” vor extremen Kostensteigerungen für die Autofahrer durch Renditeerwartungen privater Investoren. Er fordert deshalb “jede Form von Privatisierung auch durch die Hintertür von vornherein durch eine klare Regelung im Grundgesetz auszuschließen”.

Der Berichterstatter der CDU-Bundestagsfraktion im Haushaltsausschuss, Norbert Brackmann, weigert sich aber, an dem bisher gefällten Beschluss zur Grundgesetzänderung noch etwas zu ändern. Man könne nicht “über das Grundgesetz Einzelregelungen, die normalen Gesetzen vorbehalten sind, jetzt in das Grundgesetz reinschreiben”, sagte Brackmann dem ARD-Magazin.