
Die Türen zur „Morgenlage“ im Bundeskanzleramt sollen CDU-Vertretern ohne Regierungsamt offenbar dauerhaft verschlossen bleiben. Außer der CDU-Vorsitzenden Annegret Kramp-Karrenbauer „hatte und hat kein weiteres Mitglied der neu gewählten CDU-Führung diese Möglichkeit“, heißt es in einem Schreiben eines vom Bundeskanzleramt beauftragten Rechtsanwalts an den „Tagesspiegel“ (Donnerstagausgabe). Auch Kramp-Karrenbauer habe nur für eine „Übergangszeit“ nach ihrer Wahl zur neuen Parteivorsitzenden bis Frühjahr 2019 teilnehmen können. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte das Kanzleramt nach einer Auskunftsklage des „Tagesspiegel“ zu entsprechenden Informationen verpflichtet (Az.: OVG 6 S 47.19).
Nach der FDP kritisierte auch Jan Korte, Parlamentarischer Geschäftsführer der Linksfraktion, Merkels Amtsführung: „Die CDU hat in den 14 Jahren, die sie die Kanzlerin stellt, offenbar eine Staatspartei-Mentalität entwickelt“, sagte er dem „Tagesspiegel“. Die Regierung sei aber „nicht der verlängerte Arm einer Partei“.
Der Tagesspiegel