Polizei: Nach Blutbad von Unterföhring sorgt Tweet für bundesweite Anzeigen!

 

 

13.06.2017; 10.00-11.00 Uhr; Beginnend am 13.06.2017 mittags und aktuell anhaltend, gingen über die Internetwache der Polizei Land Brandenburg bis jetzt neun Hinweise bzw. Anzeigen ein, die sich auf einen Kommentar im sozialen Netzwerk Twitter beziehen, welcher zumindest eine gewisse Zeit öffentlich sichtbar war. Der Benutzer des Twitter-Accounts teilt darin einen Link zur Berichterstattung über lebensgefährliche Schüsse auf eine Münchener Polizeibeamtin vom selben Tag. Er kommentiert diese Tat mit mehreren Sätzen.

Die Polizeidirektion West, speziell das Dezernat Staatsschutz, prüft derzeit gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Potsdam, ob Inhalte des Kommentars Strafrechtsnormen verwirklichen. In Frage kommen nach bisheriger Beurteilung u.a. Beleidigungstatbestände, §140 Belohnung und Billigung von Straftaten oder §126 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. Als Untersuchungsgrundlage wurden Strafanzeigen aufgenommen. Als weitere Maßnahmen stehen nun die Ermittlung des Accountinhabers sowie des Erstellers des Kommentars an. Der Kommentar ist inzwischen nicht mehr öffentlich auf dem Account sichtbar.