Polizeipräsident Robert Kopp zur Disziplinarsache gegen den ehemaligen Leiter der Polizeiinspektion Rosenheim!

 

 

Zur heutigen Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in der Disziplinarangelegenheit gegen den ehemaligen Dienststellenleiter der Polizeiinspektion Rosenheim führt Polizeipräsident Robert Kopp aufgrund mehrerer Presseanfragen aus:

„Das strafbare Handeln und schwerwiegende dienstlichen Fehlverhalten des ehemaligen Dienststellenleiters im September 2011 bedauere ich und ist nicht zu entschuldigen. Die heutige Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist für mich daher nachvollziehbar. 

Das Vertrauen der regionalen Bevölkerung in die Arbeit der Polizei wurde durch die Ereignisse im Jahr 2011 beeinträchtigt, mitunter sogar erheblich beschädigt. Mit bürgernaher Polizei- und Öffentlichkeitsarbeit sowie einer Berichterstattung mit „offenen Visier“ ist es uns in den letzten 5 Jahren nun wieder gelungen, das verloren gegangene Vertrauen mehr und mehr zurückzugewinnen und das Ansehen sowie die Akzeptanz der Polizei in der Stadt Rosenheim und der Region wieder deutlich zu verbessern. Ich bedanke mich bei den beiden Dienststellenleitern, Polizeidirektor Herbert Krauß und Polizeidirektor Dr. Walter Buggisch, die dies gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Polizeiinspektion Rosenheim mit professioneller und engagierter Polizeiarbeit möglich gemacht haben. Den Bürgerinnen und Bürgern – aber auch den Medienvertretern – habe ich dafür zu danken, dass sie rechtstaatliche, hoheitliche Maßnahmen und dienstliches Fehlverhalten gut differenzieren und ganz allgemein der Polizei bei ihren immer schwieriger werdenden Aufgaben großes Verständnis entgegenbringen.“