Positionen und Forderungen des Vereins Justiz-Opfer e.V. für notwendige Reformen und Gesetzesänderungen zur Beseitigung von Defiziten bei der Exekutive, im Justizsystem und in den Strukturen
Beim nachfolgenden Positionspapier des gemeinnützigen Vereins Justiz-Opfer e.V. handelt es sich um einen ersten Entwurf, der fortfolgend immer mehr ausgebaut und ergänzt wird.
Jeder Punkt bzw. jede Forderung hat seine Daseinsberechtigung und Legitimation, denn aufgrund der vielen uns geschilderten Fälle können wir die einzelnen Systemdefizite in den Strukturen nachweisen. Hieran erkennt man übersichtlich, welche gravierenden Defizite in unserem Staat und Rechtssystem vorhanden sind, von denen jeder einzelne Bürger von heute auf morgen selber betroffen sein könnte.
Wir wünschen es Ihnen nicht, denn dann könnte sich Ihr Leben von heute auf morgen komplett verändern und Ihre gesamte Existenz zerstören, einschließlich die Ihrer Familienangehörigen.
Aufgrund der Forderungen könnte der Eindruck entstehen, wir leben möglicherweise in einer “Bananenrepublik” und in keinem echten Rechtsstaat. Politiker und Gesetzgeber zeigen seit Jahrzehnten keine ernsthaften Bemühungen, diese eklatanten Missstände im System zu beseitigen. Solange jedoch keine dringend notwendige Reformen und Änderungen stattfinden und das Volk bzw. die Bürger in diese Diskussionen nicht einbezogen bzw. nicht gehört werden, müssen sich Politik und Gesetzgeber unterstellen lassen, dass sie an einer echten Rechtsstaatlichkeit kein Interesse haben.
Staatsanwaltschaften
- Abschaffung der Weisungsbefugnis oder alternativ eine Dienstordnung darüber, welche Weisungen vom Dienstherrn getätigt oder nicht getätigt werden dürfen
- Beschwerdemöglichkeit über Staatsanwälte an eine neu zu schaffende Schiedsstelle, in der Vertreter der Rechtsanwaltskammern, der Generalstaatsanwaltschaften und Bürger sitzen, die gleiches Stimmrecht haben
- Vorschreibung von Fortbildungsmaßnahmen, auch im Europarecht
- Wahl der Generalstaatsanwälte durch die Bevölkerung
- Keine Nebenjobs neben der staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit
- Schaffung von weiteren Stellen bei den Staatsanwaltschaften aufgrund chronischer Arbeitsüberlastung
- Abschaffung von festen Arbeitszeitvorgaben bei der Fallbehandlung
Gerichte
- Lösung der Problematik bei Rechtsbeugung durch Richter
- Lösung der Problematik bei Befangenheit von Richtern
- Schaffung von Geschworenengerichte bei Strafprozessen (ähnlich USA)
- Vorschreibung von Fortbildungsmaßnahmen, auch im Europarecht
- Schaffung von weiteren Stellen aufgrund chronischer Überlastung
- Keine Nebenjobs neben der richterlichen Tätigkeit
- Abschaffung von festen Arbeitszeitvorgaben bei der Fallbehandlung
- Wahl der Bundesverfassungsrichter durch die Bevölkerung
- Einführung eines Qualitätsmanagement
Prozessrecht
- Digitale Aufzeichnung von Prozessen (geschieht bereits in den USA)
- Legale Beweisverwertung von Tonbandmitschnitten zur Beweisführung
- Bei Staatshaftungsprozessen eine Umkehr der Beweislast
- Höhere Entschädigungen für unschuldig inhaftierte Justizopfer und Psychiatrieinsassen (bislang 25,00 Euro Haftentschädigung pro Tag, wobei es bei Psychiatrieinsassen bislang noch keine feste Regelung gibt)
- Schaffung eines bundesweiten Entschädigungsfonds für Justiz- und Psychiatrieopfer als Ersthilfe
- Höhere Schmerzensgeldbeträge
- Jeder abweisende und/ oder nicht anfechtbare Gerichtsbeschluss muss begründet werden, ansonsten muss hiergegen ein kostenloser Rechtsbehelf möglich sein
Gutachter
- Gutachterreform
- Qualitätsstandards für Gutachter
- Eignungstests für Gutachter als Qualifizierungsnachweis
- Befangenheit von Gutachtern (nachweislich keine Tätigkeiten bzw. Nebenjobs für einer der Streitparteien vor Gericht, z. B. für einen Versicherungskonzern)
- Digitale Aufzeichnung von Begutachtungen und Befragungen
Polizei und Gefängnisse
- Digitale Aufzeichnung jeglicher Einvernahmen, Verhöre und bei der Unterbringung in einer Zelle bei der Polizei oder im Gefängnis, um mögliche Misshandlungen oder Falschaussagen durch Polizei- und Justizbeamte nachweisen zu können
Psychiatrien
- Reformierung des § 63 StGB (es dürfen z. B. keine Einweisungen mehr nach § 63 StGB von verurteilten Menschen durch Gerichte in Psychiatrien erfolgen, außer bei Strafdelikten, in denen psychisch kranke Täter Kapitalverbrechen mit Todesfolge wie z. B. Mord, wiederholte schwerste Körperverletzungen, Folter, Vergewaltigungen, sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen usw. vorgenommen haben. Um eine Fehleinweisung aufgrund einer falschen Diagnose tunlichst zu vermeiden, wäre es sinnvoll, dass für eine derartige Einweisung drei voneinander unabhängige Gutachter aus verschiedenen Bundesländern ein Gutachten über den Täter erstellen müssen und diesen nicht gestattet ist, vor und während der Begutachtung untereinander in Kontakt zu treten, um eine größtmögliche Objektivität und Neutralität zu gewährleisten)
- Verbot von Zwangsfixierungen
- Verbot von Zwangsmedikationen mit Psychopharmazeutika gegen den Willen der Patienten
- Digitale Aufzeichnung der Psychiatrieinsassen rund um die Uhr
- Regelung von Rechten für Insassen und deren Angehörigen in den Psychiatrien
Link:
http://www.justiz-opfer.info/verein-justiz-opfer/positionspapier/
Einsortiert unter:gemeinnützigen Vereins Justiz-Opfer e.V., Hessen, Justiz, Landesregierung, NEWS, Politik, Polizei, Positionspapier, Sicherheit, Skandal, Uncategorized, Willkür Tagged: Arbeitszeitvorgaben, Beseitigung von Defiziten, Forderungen, gemeinnützigen Vereins Justiz-Opfer e.V., Justizsystem, Positionspapier, Rechtsstaat, Rechtsstaatlichkeit
: Positionspapier des gemeinnützigen Vereins Justiz-Opfer e.V.