Presse-NEWS: Nach Veröffentlichung Gerichtsurteil Claudia Roth (Bündnis 90) Mainstream Medien unter Beschuss?

Nachdem NUR der Schwarzwälder Bote und Legal Tribune Online über das scheitern mit einer Unterlassungsklage vor dem OLG Köln gegen einen AfD-Politiker berichtet hatten, fragten viele weshalb die Mainstream Medien nicht auch über die gerichtliche Niederlage der Frau Roth (Bündnis 90) berichtet haben? Sollte gerade die Niederlage gegen einen AfD-Politiker bei den Mainstream-Medien verschwiegen werden fragten sich viele! 

claudia roth photo
Photo by Metropolico.org

Zum Artikel: Urteil: Claudia Roth (Bündnis90) verliert Gerichtsprozess gegen AfD-Politiker wegen Unterlassung?

Dem Verfahren vor dem OLG Köln lag zugrunde, dass Herr Frohnmaier in einer Sendung des ARD-Magazins Kontraste am 21.01.2016 sinngemäss die Auffassung vertreten hatte, dass Frau Roth zu denjenigen Politikern zählen würde, deren Politik zu den medienbekannten Vorfällen in der Neujahrsnacht in Köln und in anderen Städten geführt hatte, wo mehrere hundert Frauen von Zuwanderern bestohlen, drangsaliert, sexuell belästigt und teilweise vergewaltigt wurden. Herr Frohnmaier monierte die naive Multikulti-Politik der Grünen und den von der Bundesregierung und den Grünen betriebenen unkontrollierten Zustrom von Zuwanderern nach Deutschland und vertrat in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass Leute wie Frau Roth mittelbar mitvergewaltigt hätten, weil diese infolge ihrer Politik die Voraussetzungen für die Vorfälle in Köln geschaffen hatten.

Frau Roth zeigte sich empört über die Äusserungen von Herrn Frohnmaier und verlangte Unterlassung.

Die von Frau Roth angerufenen erstinstanzlichen und zweitinstanzlichen Gerichte haben die Unterlassungsforderung von Frau Roth abgewiesen, weil nach der höchstrichterlichen Rechtssprechung auch polemische und provokante Meinungsäusserungen vom Grundrecht auf freie Meinungsäusserung umfasst werden, wenn diese dazu dienlich sind auf politische oder gesellschaftliche Probleme hinzuweisen. Obwohl die Entscheidung des Senats und der zugrunde liegende Sachverhalt ohne Zweifel von öffentlichem Interesse sind und es sich bei den verfahrensbeteiligten Personen um medienbekannte Politiker handelt, haben die Mainstream-Medien die Entscheidung der Kölner Richter gegenüber der Öffentlichkeit verschwiegen. Lediglich die juristische Fachzeitschrift Legal Tribune und eine Regionalzeitung in Baden-Württemberg berichteten über die Entscheidung der Kölner Richter. Der Schwarzwälder Bote titelte am 12.04.2016

„Claudia Roth unterliegt gegen AfD-Mann“

 

OLG Köln erlaubt Aussage von AfD-Politiker zur Kölner Silvesternacht: „Leute wie Claudia Roth haben mittelbar mitvergewaltigt“

Link/Quelle:

http://www.lto.de/suche/?q=roth&id=79&L=0

 

 

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