PRESSEERKLÄRUNG: Zu der Berichterstattung in den Medien bezüglich meines Mandanten Ulvi K.!

PRESSEERKLÄRUNG

Rechtsanwälting Henning
PRESSEERKLÄRUNG Rechtsanwälting Henning

 

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Am 21.09. 2018 wurden im Rahmen einer Pressekonferenz, die man abgehalten hat um den vielfältigen Spekulationen entgegenzutreten, die einstweiligen Ermittlungsergebnisse der Soko Peggy III an die Öffentlichkeit weitergegeben.

 

Hiernach habe der M.S. gegen den schon früher im Zusammenhang mit dem Verschwinden von Peggy K. ermittelt wurde, nunmehr ein Geständnis dahingehend abgelegt, dass eine ihm bekannte Person habe ihn angehalten. In einem Bushäuschen habe dann die Peggy K. gelegen, wo er dann das Kind zunächst versucht habe wiederzubeleben. Als ihm das nicht gelang, habe er Peggy in eine rote Decke eingewickelt, in den Kofferraum gelegt und sei die etwa 20 Kilometer bis nach Rodacherbrunn gefahren. Wenige Tage später habe er Peggys Ranzen und ihre Jacke bei sich zu Hause verbrannt. Die Staatsanwaltschaft hat ausdrücklich erklärt, dass man gegen M.S. wegen Mordes ermittelt und er der einzige sei, gegen den ermittelt werde.

Seit diesem Zeitpunkt, stürzen sich die Medien auf jenen namentlich nicht bekannten Mann, den sie dann auch sogleich aufgrund ihrer umfassenden Kenntnis der Ermittlungsakten, als meinen Mandanten Herrn Ulvi K. identifiziert haben wollen. Mal wird dies damit kolportiert, dass sie diese Informationen aus den Ermittlerkreisen hätten, zum Teil weil es naheliege, zum Teil sogar zwingend sei und auch die Behauptung, es gäbe im Moment gar keine andere Möglichkeit als wenigstens eine Mittäterschaft meines Mandanten anzunehmen. Im Rahmen einer Vielzahl von Presseveröffentlichungen zu dem neuesten Stand der Ermittlungen im Fall Peggy K. wird, in einer besonders diffamierenden Art und Weise mein Mandant mit Bild Alter und fast vollständigen Namen der Öffentlichkeit erneut als möglicher Täter präsentiert. Dies – obwohl nach der Erklärung der Staatsanwaltschaft – einzig gegen M.S. ermittelt wird (wegen Mordes).

 

Diese zum Teil diffamierende Berichterstattung können und werden wir nicht tolerieren. Wir haben bereits Heute mehrere Abmahnungen diesbezüglich an diverse Medien abgesetzt, unter anderem an die Bildzeitung und einen Journalisten des Nordbayrischen Kuriers.

 

Hinsichtlich der vollkommen desaströsen Berichterstattung der Bildzeitung sei hier auf Folgendes hingewiesen. Unter dem Aufmacher „Könnte Ulvi K. erneut verurteilt werden“ wird ausgeführt: „ABER: Der Freispruch aus dem Wiederaufnahmeverfahren 2014 könnte ange-fochten werden. Denn damals sagte bereits Manuel S. aus – und belastete Ulvi K. offenbar NICHT. Damit aber hätte er unvollständig ausgesagt.“ Dann schreibt die Bildzeitung: Der Anwalt und Strafrechtsexperte Dr. Adam Ahmed (47) zu BILD: „Damit würde eine uneidliche Falschaussage vorliegen. Denn eine unvollständige Aussage stellt auch eine Falschaussage dar. In diesem Falle hätte die Staatsanwaltschaft einen Wiederaufnahmegrund. DAS BEDEUTET: Der Freispruch könnte zurückgenommen werden. Dann müsste Ulvi K., der heute in einer betreuten Einrichtung lebt, vielleicht doch noch als Mörder ins Gefängnis.“

 

M.S. hat im Wiederaufnahmeverfahren nicht ausgesagt.

 

Der Journalist Otto Lapp sagt im Interview bei Sat 1 „Insofern gibt es im Moment gar keine andere Möglichkeit als eine wenigstens Mittäterschaft von Ulvi K. anzunehmen. Dies will er mit seiner besonderen Kenntnis des Falles begründen, denn mein Mandant habe ja immer wieder Manuel S. beschuldigt. Das hat mein Mandant nicht getan. Ferner, auch das sei hier deutlich angemerkt, ist es Gang und gebe, dass ein Beschuldigter nur das einräumt was ihm nachgewiesen werden kann und es ist generell üblich andere Personen zunächst zu belasten um von sich abzulenken. Die Aussage es gebe insofern keine andere Möglichkeit als eine wenigstens Mittäterschaft meines Mandanten anzunehmen, erfüllt deshalb auch den Tatbestand der üblen Nachrede.

 

Mein Mandant ist im Jahr 2014 im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens von jedweder Schuld an der Tötung oder dem Verschwinden von Peggy K. freigesprochen worden.

 

Mein Mandant und dessen Familie werden durch diese Art von Berichterstattung in einer unglaublichen Art und Weise erneut in den Focus der Öffentlichkeit gepeitscht. Das hat mit einem notwendigen und freien Journalismus nichts mehr zu tun. Und es schadet den weiteren erforderlichen Ermittlungen erheblich.

 

Angesichts der diversen Presseveröffentlichungen dazu, war es unverzichtbar zum Schutz meines Mandanten, dies gegenüber der Öffentlichkeit deutlich zu machen.

 

 

Hungen den 24.09. 2018

Quelle: https://www.rechtsanwältin-hanna-henning.de