Erlangen / Würzburg – Neue Brisanz im Fall des ehemaligen Polizeibeamten Thomas Krebs! Eine umfangreiche methodenkritische Untersuchung des bekannten Psychologen und Gutachtenprüfers Dr. Rudolf Sp. sorgt jetzt für massiven Wirbel rund um das psychiatrische Gutachten von PD Dr. Cornelis St.. Genau dieses Gutachten spielte eine zentrale Rolle bei der weiteren Unterbringung von Thomas Krebs im Maßregelvollzug in Lohr am Main. Doch die unabhängige Analyse erhebt schwere Vorwürfe: Das Gutachten soll voller sachlicher Fehler, widersprüchlicher Aussagen und methodischer Mängel sein. Laut Prüfer seien zahlreiche Angaben objektiv falsch oder nicht belegbar. Besonders brisant: Dem Umfeld von Thomas Krebs sollen Aussagen zugeschrieben worden sein, die niemals gefallen seien. Auch biografische Angaben seien fehlerhaft dargestellt worden. So wurde im Gutachten behauptet, Krebs habe einen jüngeren Bruder – obwohl laut Urteil eindeutig feststeht, dass er der jüngste von mehreren Brüdern ist. Kritisiert werden außerdem falsche Berufsangaben über Personen aus dem Umfeld des Betroffenen sowie unzutreffende Entfernungs- und Lebensdaten. Der externe Prüfer bewertet dies als schweren Verstoß gegen wissenschaftliche Standards und spricht von gravierenden Mängeln in der Tatsachenerhebung.
Besonders explosiv ist zudem der Vorwurf, im Gutachten seien Diagnosen konstruiert worden, für die es keinerlei medizinische Grundlage gebe. Mehrfach tauche dort eine angebliche ADHS-Vorgeschichte auf – obwohl diese weder jemals diagnostiziert, noch ärztlich bestätigt oder vom Betroffenen selbst geäußert worden sei. Der externe Prüfer spricht in diesem Zusammenhang von einem „schweren Gutachterfehler“. Gleichzeitig werden dem Gutachten massive innere Widersprüche vorgeworfen. An einer Stelle beschreibe der Sachverständige angebliche Euphorie und maniforme Symptome, an anderer Stelle heiße es jedoch ausdrücklich, Krebs wirke „nicht euphorisch“. Diese Widersprüche würden sich laut Analyse durch das gesamte Werk ziehen. Hinzu komme, dass zahlreiche positive Entwicklungen aus den Klinikakten entweder nicht erwähnt oder vollständig ausgeblendet worden seien. Dokumentiert worden seien laut Aktenlage unter anderem keine Psychosen ohne Drogenbezug, keine manischen Symptome, keine Aggressionen, keine Fremdgefährdung sowie eine stabile Führung ohne Rückfälle. Auch die Tatsache, dass seit langer Zeit keine Neuroleptika mehr verabreicht worden seien und eine positive Sozialprognose dokumentiert worden sei, finde im Gutachten kaum oder gar keine Berücksichtigung. Kritisiert wird außerdem die Anwendung der international bekannten PCL-R-Risikobewertung. Dort sollen Höchstwerte für Impulsivität vergeben worden sein – ohne nachvollziehbare Begründung oder wissenschaftliche Herleitung.
Die Kritik des externen Fachprüfers geht jedoch noch weiter. Nach seiner Einschätzung erfülle das Gutachten nicht einmal die grundlegenden Mindestanforderungen moderner Prognosegutachten. Es fehle an empirischen Daten, nachvollziehbaren Vergleichsgruppen, transparenter Diagnostik und überprüfbaren Hypothesen. Auch eine vollständige und ausgewogene Aktenauswertung sei offenbar nicht erfolgt. Stattdessen entstehe laut Analyse der Eindruck, negative Aspekte seien überbetont worden, während positive Entwicklungen systematisch unter den Tisch gefallen seien. Aussagen würden verzerrt dargestellt, Diagnosen konstruiert und Widersprüche nicht aufgelöst. Der Vorwurf mangelnder Objektivität steht damit offen im Raum. Die Schlussfolgerung der methodenkritischen Analyse fällt entsprechend vernichtend aus: Das Gutachten sei inhaltlich, methodisch und faktisch fehlerhaft und könne nach Auffassung des Prüfers nicht als Grundlage für eine weitere Unterbringung dienen. Gleichzeitig wirft der Fall grundsätzliche Fragen zum Umgang mit psychiatrischen Gutachten in Deutschland auf. Kritiker fragen inzwischen, wie solche Expertisen über Jahre hinweg nahezu unkontrolliert Einfluss auf gerichtliche Entscheidungen nehmen können, warum wissenschaftliche Mindeststandards offenbar nicht konsequent überprüft werden und wie mit Menschen im Maßregelvollzug umgegangen wird, deren Aktenlage gleichzeitig positive Entwicklungen dokumentiert.
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