#Psychiatrie-NEWS: #Fixierungen in #Psychiatrie #häufiger #vermeiden!

 

“Bundesverfassungsgericht prüft rechtliche Voraussetzungen für die Fixierung von Psychiatriepatienten”

 

Ravensburg – Gegen den Willen gefesselt zu sein, bewegungsunfähig und hilflos – ein schwererer Eingriff in die persönliche Freiheit ist kaum vorstellbar. Deswegen ist es keine Frage, dass eine solche Maßnahme nur in Ausnahmefällen und selbstredend nur zeitlich eng begrenzt möglich ist. Darüber herrscht Einigkeit.

Klar ist aber auch: Es gibt Situationen, bei denen Gefahr im Verzug ist. Da ist es nicht möglich, erst auf die Entscheidung eines Richters zu warten. Denkbar ist aber eine Lösung, bei der eine richterliche Genehmigung zumindest nachträglich eingeholt werden muss – schon um zu gewährleisten, dass auch ein Außenstehender beteiligt ist, als Schutzmechanismus gegen vorschnelle Zwangsmaßnahmen.

Dabei ist grundsätzliches Misstrauen gegen das Verantwortungsbewusstsein, mit dem Ärztinnen und Ärzte solch ethisch heikle Entscheidungen treffen, nicht angebracht. Es gibt vorbildliche Initiativen wie jenes Pilotprojekt in Sigmaringen, wo in der geschlossenen Psychiatrie die Zahl der Zwangsmaßnahmen binnen eines Jahres um 30 Prozent reduziert wurde – mit Kriseninterventions- und Deeskalationstrainings für Mitarbeiter, und indem Patienten und Angehörige gemeinsam mit dem medizinischen Personal entscheiden dürfen, wie dem Einsatz von Zwangsmaßnahmen vorgebeugt werden könnte.

Das Beispiel ist lobenswert. Es zeigt aber auch, dass bei der Vermeidung von Zwangsmaßnahmen grundsätzlich noch Luft nach oben ist.

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