RECHTSANWÄLTIN TOBT: WAS GESCHAH WIRKLICH HINTER DEN VERSCHLOSSENEN KLINIK-TÜREN?

Ein ungeheuerlicher Verdacht erschüttert das Bezirkskrankenhaus Lohr am Main und lässt die Gerüchteküche brodeln! Nach einem völlig aus dem Ruder gelaufenen Begutachtungsversuch durch den Professor Doktor V. herrscht blankes Entsetzen bei den Beteiligten. Die Rede ist von massivem Fehlverhalten, das sprachlos macht. Die Rechtsanwältin des Betroffenen, Herr Thomas Krebs, forderte umgehend eine lückenlose Aufklärung und eine offizielle Stellungnahme der Klinikleitung zu den Vorfällen. Doch statt Transparenz und Antworten gab es für die Juristin offenbar nur eine Mauer des Schweigens, die Fragen über Fragen aufwirft!


GEWALT-VORWURF UND BLOCKADE: DIE KLINIK-BOSSES SCHWEIGEN ZU DEN HEFTIGEN ATTACKEN!

Der Wahnsinn nimmt kein Ende, denn die Vorwürfe wiegen schwerer als jeder Medizin-Krimi! Es geht um Nötigung und körperliche Übergriffe direkt im Krankenhaus. Der Professor V. soll dem Patienten den Weg versperrt haben, als dieser den Raum verlassen wollte – ein absolutes No-Go in der Patientenbetreuung! Noch schockierender ist die Behauptung, dass der Gutachter sogar vor der eigenen Belegschaft nicht Halt machte. Er soll die Pflegerin B. unsanft weggeschubst und lautstark angeschrien haben. Doch im Antwortschreiben der Klinikleitung? Kein einziges Wort zu diesen dramatischen Szenen, als wäre der Vorfall nie passiert!


VERTUSCHUNGS-VERDACHT IM KRANKENHAUS: WARUM SCHÜTZT DIE LEITUNG DEN PROFESSOR?

In der Chefetage scheint man die Strategie des Aussitzens gewählt zu haben, während der Rechtsstaat auf der Strecke bleibt. Obwohl Thomas Krebs die Begutachtung mehrfach ausdrücklich abgelehnt hatte, konnte die Klinik bis heute keine gültige Berechtigung für diesen Termin vorlegen. Dass die Klinikleitung das Antwortschreiben höchstpersönlich unterzeichnet hat, ohne auf die massiven Vorwürfe einzugehen, riecht förmlich nach einem skandalösen Vertuschungsmanöver. Will man hier einen namhaften Professor Dr. V. schützen und die Opfer einfach im Regen stehen lassen? Hinter den Fassaden von Lohr brennt die Luft, und die Forderung nach Gerechtigkeit wird immer lauter!

ANTWORTSCHREIBEN DER KLINIK NACH DEM VORFALL MIT DEM GUTACHTER PROF. DR V. !

Die Klinik nimmt Stellung zu dem von Ihnen geschilderten Vorfall bezüglich der geplanten Begutachtung von Herrn Krebs (Station F6) durch den gerichtlich bestellten Sachverständigen Prof. V.Herr Krebs hatte die Begutachtung sowohl schriftlich als auch mündlich ausdrücklich abgelehnt. Am 10.04.2026 erschien Prof. V. an der Sicherheitspforte der Klinik. Dort wurde ihm die Ablehnung des Patienten mitgeteilt. Der Sachverständige bestand jedoch darauf, die Ablehnung persönlich vom Patienten bestätigt zu bekommen. Daraufhin wurde ihm Zutritt zur Station gewährt.Der Kontakt mit Herrn Krebs beschränkte sich auf eine kurze Ansprache, in der dieser seine Ablehnung erneut bestätigte. Der Versuch wurde sofort beendet und Prof. V. verließ die Station. Die Klinik weist die Vorwürfe von Organisationsmängeln und Pflichtverletzungen zurück. Die ablehnende Haltung des Patienten war dem Team bekannt und wurde dem Sachverständigen ordnungsgemäß an der Pforte mitgeteilt. Die internen Informationswege hätten einwandfrei funktioniert.Zudem wird darauf hingewiesen, dass Prof. Volz als gerichtlich bestellter Sachverständiger des Landgerichts Würzburg eine besondere Stellung innehat, die es der Klinik erschwert, ihm den Zutritt vollständig zu verweigern – insbesondere, wenn er lediglich die persönliche Bestätigung der Ablehnung einholen möchte. Grundsätzliche Fragen zur Durchführung bzw. Unterlassung der Begutachtung sollten direkt mit dem Landgericht Würzburg geklärt werden. Die Klinik sieht weder eine Verletzung ihrer Organisationspflichten noch ihrer Schutzpflichten gegenüber dem Patienten.

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