Rechtsstaatlich oder Justizwillkür?

Angela Masch und Jo Conrad wollen einem Heimkind helfen. Das Kind berichtet über Gewalt und sexuellen Missbrauch im Heim. Doch Angela Masch und Jo Conrad haben die Rechnung ohne die Justiz gemacht. Sie werden schnell vom Helfer zu Angeklagten.

 

Foto: Screenshot Youtube / Jo Conrad
Foto: Screenshot Youtube / Jo Conrad

 

Artikel von Horst Weiberg

Dies ist eine Geschichte über die Ungerechtigkeit und Allmacht der Justiz. Eine wahre Geschichte die zeigt, was passieren kann, wenn man seinem Gewissen und nicht den vorgegebenen Regeln folgt.

 

Die Geschichte beginnt in einem Kinderheim, in das Dave Möbius mit seiner Schwester Pia verbracht wurde. Dave und Pia wollen lieber mit Ihrem Vater zusammenleben, aber der Vater verfügt nicht über das Aufenthaltsbestimmungs- und Sorgerecht.

Der 12jährige Dave erzählt, dass seine 13jährige Schwester Pia, die sich durchaus alleine an- und auskleiden kann, immer „Unterstützung“ von Betreuern und Betreuerinnen des Heimes erhalten hat. Diese „halfen“ ihr auch beim Duschen und beim Toilettengang. Weil Pia Angst vor dieser „Hilfe“ hatte, traute sie sich laut Dave nicht mehr auf die Toilette und urinierte ins Bett. Pia versuchte aus dem Heim zu fliehen, wurde aber schnell von der Polizei gefasst und zurückgebracht.

Dave gelang die Flucht. Jo Conrad erfuhr von dem Fall und von Daves Flucht. Conrad fühlte sich verpflichtet zu helfen. Er kontaktierte Angela Masch. Die Journalistin Masch nahm Dave bei sich auf. Sie kleidete ihn ein. Der Junge konnte sich bei ihr satt essen, was ihm, so Dave, im Heim nicht möglich war. Angela Masch gewann das Vertrauen des Jungen und gab ihm Zuneigung und Herzenswärme. Dies hatte er schon lange nicht bekommen.

Es ist richtig, dass Angela Masch Dave nicht hätte aufnehmen dürfen, denn Sie hat nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht über Dave. Es ist auch richtig, dass Jo Conrad, Dave bei der Flucht unterstützt hat, indem er den Kontakt zu Angela Masch herstellte. Beide wären verpflichtet gewesen, den Fall unverzüglich der Polizei oder dem Jugendamt zu melden. Die Polizei aber hätte Dave zurück ins Heim gebracht. Aus Sicht von Angela Masch hätte die Polizei Dave damit seinen Peinigern wieder ausgeliefert. Die Frau entschied sich ihrem Herzen zu folgen und Dave rechtswidrig eine schöne Zeit zu schenken. Der Polizei gelang es Dave nach drei Wochen zu lokalisieren und ins Heim zurückbringen.

Laut Polizei seien die Vorwürfe von Dave gegenüber dem Heim ausgeräumt. Nun klagt der „Rechtsstaat“ also Angela Masch und Jo Conrad wegen Ihrer Vergehen an.

Beide Angeklagte sind nicht vorbestraft, beide handelten ohne Eigennutz, eine kriminelle Energie ist bei beiden nicht erkennbar. Die Urteile „70 Tagessätze à 60 Euro für Jo Conrad“ und „6 Monate Haft für Angela Masch“ – ohne Bewährung – wirkten schockierend auf viele Zuschauer. Ebenfalls schockierend empfanden viele Beobachter die Art, wie der Prozess geführt wurde: Alle Anträge der Beklagten, sowie alle Entlastungszeugen wurden abgelehnt.

Hier kann und muss man zwei Fälle miteinander vergleichen.

In Königswinter wurde ein 9jähriges Mädchen vom Jugendamt einer Pflegfamilie übergeben. Es gab zahlreiche Hinweise, dass es dem Mädchen in der Pflegefamilie nicht gut ginge. Das Jugendamt aber ging dem nicht nach. Die 9jährige Anna sprang in Todesangst nackt vom Balkon. Die Polizei brachte Anna zu ihren Peinigern zurück. Das Jugendamt half nicht. Einen Tag später war Anna tot – ertränkt von Ihren Pflegeeltern.

Ist es vor dem Hintergrund solcher Fälle nicht verständlich, dass man einem bedauernswerten Jungen wie Dave helfen möchte, ist es nicht nachvollziehbar, dass man sich große Sorgen um den Jungen macht, wenn man ihn den Menschen zurückgibt, die laut Aussagen des Jungen ihn und seine Schwester quälen?

Das Amtsgericht musste ein Urteil fällen und den Rechtsverstoß von Masch und Conrad ahnden. Der Grund, weshalb man dem Jungen außerhalb des Helfersystems des Staates zu Hilfe kommen wollte, war ein großes Misstrauen gegenüber dem Jugendamt und dem Heim.

Und genau hier hätte das Gericht ansetzen müssen!

Warum wurden Jo Conrad und Angela Masch nicht zu einigen Sozialstunden in einem Heim verurteilt, um sich davon überzeugen zu können, dass dort sauber gearbeitet wird, dass man sich um das Wohl der Kinder kümmert? Warum wurde nicht versucht das Misstrauen zu beseitigen? Das Gegenteil wurde gemacht. Aus Sicht vieler Beobachter wurde mit unvertretbarer Härte gegen die beiden vorgegangen. Das Misstrauen wurde weiter geschürt, alleine dadurch, dass der wichtige Zeuge Dave Möbius nicht erschien. Seit zwei Jahren weiß nicht mal Daves Vater, wo sein Sohn geblieben ist. Wurde er, wie von einem Richter angedroht, in die Psychiatrie verbracht, weil Dave unbedingt zu seinem Vater wollte? Lebt Dave noch?

Im Fall Anna wurde wesentlich milder geurteilt. Die verantwortliche Jugendamtsmitarbeiterin, der nicht nur unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen wurde, die sogar noch wichtige Akten vernichtet hatte, erhielt vor der großen Strafkammer in Bonn lediglich eine Geldstrafe von 2000 Euro.

Sollte mit dem Conrad-Masch-Urteil ein Exempel gegen hellhörige Mitmenschen statuiert werden?