“Revolution Chemnitz”: Anklage gegen rechte Terrorgruppe

Der Generalbundesanwalt in Karlsruhe hat Anklage gegen acht Mitglieder der mutmaßlich rechtsextremen terroristischen Gruppe “Revolution Chemnitz” erhoben. Der Vorwurf lautet auf Bildung einer terroristischen Vereinigung. Den Männern im Alter von 21 bis 31 Jahren wird vorgeworfen, sich im September 2018 zusammengeschlossen zu haben, um tödliche Anschläge zu begehen. Insbesondere sollen sie geplant haben, am 3. Oktober 2018 einen bürgerkriegsartigen Aufstand in Berlin anzuzetteln. Nach Informationen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung wollte die Gruppe es so aussehen lassen, als hätten linke Gruppierungen die Anschläge begangen. Kurz zuvor – am 1. Oktober 2018 – waren die Beschuldigten allerdings verhaftet worden.

Grundlage für die Anklage ist unter anderem die Auswertung von Chat-Protokollen auf den Mobiltelefonen der Beschuldigten. Unter der Führung von Christian K. hatten sich die Männer Mitte September in einer verschlüsselten Chat-Gruppe “Planung zur Revolution” zusammengefunden. In der Gruppe wurden auch Hitlerbilder gepostet.

Zur geplanten Aktion am 3. Oktober 2018 schrieb Christian K. in die Gruppe es müsse “nur so aussehen, als hätten die Parasiten angefangen!” In einer Vernehmung räumte einer der Angeklagten ein, mit der Aktion hätten “Gesetze außer Kraft gesetzt werden” sollen. In Berlin sollte “so etwas wie ein Bürgerkrieg, ein Aufstand entstehen” mit der Folge, “dass sich die Polizei auf unsere Seite stellt, gegen die Linken.” Nach Überzeugung der Ermittler sollten der Aktion langfristig weitere Gewaltakte folgen. Ziel der Gruppe seien der Sturz der Regierung und der Zusammenbruch der demokratischen Ordnung gewesen.

Wie konkret die Planung für den 3. Oktober vorangeschritten war, ist nicht bekannt. Aber die Gruppe war nach Erkenntnissen des Generalbundesanwalts dabei, sich Schusswaffen zu besorgen. Die Mitglieder hatten bereits eine Bestellliste angefertigt und damit begonnen, Geld zu sammeln, als sie festgenommen wurden. Bei Hausdurchsuchungen wurden allerdings keine Schusswaffen gefunden.

Der Generalbundesanwalt hält Christian K. für den “Rädelsführer” und maßgeblichen Ideengeber der Gruppe “Revolution Chemnitz”. Er habe Regeln aufgestellt und erwartete, dass sie alle befolgen. Außerdem habe er das “Programm” der Gruppe entwickelt. K. selbst schrieb in einem der Chats, er sei “zu allem bereit und sich der Gefahren und Konsequenzen bewusst”. Jeder, der da nicht mitziehen wolle, solle die Gruppe nun verlassen. Keiner verließ die Gruppe jedoch.

Nach Recherchen von NDR, WDR und SZ behaupten einige der Mitglieder in ihren Vernehmungen durch die Bundesanwaltschaft, sie seien lediglich “neugierig” gewesen, wie es weitergehen würde oder hätten “vergessen”, sich bei der Gruppe abzumelden. Einige gaben an, ein “mulmiges Gefühl” bekommen zu haben, als es konkret um die Beschaffung von Schusswaffen ging. Da sei “ein rotes Licht angegangen”, Waffen seien “zu heiß” gewesen. Dennoch bestätigten einige der Mitglieder der Gruppe, ihnen sei klar gewesen, dass damit “tödliche Anschläge” begangen werden sollten. Man habe angenommen, dass man damit “nicht zum Spaß in die Luft schießen” würde, und es sei dabei nicht um eine “kleine Sache” gegangen, sondern um “Mord”. Man habe sich solche Waffen nicht kaufen wollen, um sie sich “unter das Kopfkissen zu legen”. Gleichzeitig behaupten einige der Angeklagten, sie hätten “einfach nur auf den Pudding hauen wollen” und Christian K. habe sich in der Chatgruppe zwar als “King” ausgegeben, “aber das war er noch nie.”

Offenbar wurde die Gruppe durch die Demonstrationen in Chemnitz beflügelt. Nach einem tödlichen Messerangriff gegen den Deutschen Daniel H. auf dem Chemnitzer Stadtfest Ende August 2018 war es zu Ausschreitungen gekommen, die Polizei hatte zeitweise die Kontrolle verloren. Dass der Angriff mutmaßlich von einem Syrer und einem Iraker begangen worden sein soll, wurde von rechtsextremen Gruppen und der AfD politisch instrumentalisiert. Einige der Mitglieder von “Revolution Chemnitz” hatten sich an den Demonstrationen beteiligt. Fünf der jetzt Angeklagten hatten im September 2018 eine erste Aktion durchgeführt, die sie als “Probelauf” bezeichneten. Gezielt griffen sie Menschen an, die sie als Migranten und Linke wahrnahmen.

Die Ermittler gehen davon aus, dass Christian K. die anderen Mitglieder von “Revolution Chemnitz” ausgewählt habe, weil sie aus verschiedenen rechtsradikalen Zusammenhängen weitere Mitglieder rekrutieren sollten, so beispielsweise aus dem Hooligan-Milieu der Fußballmannschaften Dynamo Dresden und Hansa Rostock. Des Weiteren soll die Gruppe Kontakte zur Partei “Der III. Weg” und der rechten Kleinstpartei “Pro Chemnitz” gehabt haben. Einer der Angeklagten war während der Demonstrationen in Chemnitz Ordner für “Pro Chemnitz”.

Der Plan der Gruppe war offenbar, auf ein Reservoir an Leuten aus anderen rechtsextremistischen Zusammenhängen zurückzugreifen, um eine möglichst große “Sprengkraft” zu entfalten. So brüstete sich nach Recherchen von NDR, WDR und SZ einer der Angeklagten, für die Demonstrationen in Chemnitz 50 Personen aus Rostock mobilisiert zu haben. Der Bus mit den gewaltbereiten Rechtsradikalen war aber angeblich bei einer Polizeikontrolle gestoppt worden.

Die Gruppe ist nach Recherchen von NDR, WDR und SZ tief vernetzt in der rechtsextremen Szene in Sachsen. Christian K. war Mitglied von “Sturm 34”, einer freien Kameradschaft und kriminellen Vereinigung, die mehrere Überfälle begangen hatte und 2007 vom sächsischen Innenministerium verboten wurde.

Zu den Tatvorwürfen wollte sich Christian K. auf Anfrage nicht äußern.

In einer Analyse des sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz, die NDR, WDR und SZ vorliegt, waren drei weitere mutmaßliche Mitglieder der nun angeklagten Gruppe “Revolution Chemnitz” ebenfalls im Zusammenhang mit “Sturm 34” aktiv. Die Behörde geht von “strukturellen und organisatorischen Parallelen” zwischen “Sturm 34” und “Revolution Chemnitz” aus, ohne sie für eine Nachfolgerorganisation zu halten.

Im Bereich des Rechtsextremismus gebe es eine “neue Dynamik”, so der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang. Die verschiedenen rechtsextremistischen Gruppen seien “sehr viel besser vernetzt als in der Vergangenheit. “Wir sehen aktuell, dass sich innerhalb der Szene kleine Gruppen bilden können, die darüber nachdenken, sich Waffen zu beschaffen und Anschläge zu begehen. Es müssen keine langjährig gefestigten Gruppen sein, sondern das können Gruppierungen sein, die sich sehr schnell sehr spontan bilden, häufig auch ohne tiefe verfestigte Ideologie dahinter”, so der Verfassungsschützer.

Das Verfahren wird voraussichtlich im Herbst vor dem Oberlandesgericht in Dresden eröffnet.

Siehe auch http://ots.de/Qe2iE9

 

Norddeutscher Rundfunk