Start BLOG-NEWS Richter vor dem BGH freigesprochen: Haftentscheidung nach “Hüttenstädter Prozessordnung” keine Rechtsbeugung!
Ein Richter, der eigenmächtig die “Hüttenstädter Prozessordnung” eingeführt und danach Durchsuchungen angeordnet hatte, ist endgültig vor dem BGH freigesprochen worden. Wegen zahlreicher Zurückverweisungen dauerte der Streit knapp zehn Jahre.