Richter vor dem BGH freigesprochen: Haf­t­ent­schei­dung nach “Hüt­ten­städter Pro­zess­ord­nung” keine Rechts­beu­gung!

 

 

 

Ein Richter, der eigenmächtig die “Hüttenstädter Prozessordnung” eingeführt und danach Durchsuchungen angeordnet hatte, ist endgültig vor dem BGH freigesprochen worden. Wegen zahlreicher Zurückverweisungen dauerte der Streit knapp zehn Jahre.

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