Eine Pflegehelferin aus Deutschland klagte gegen ein 2022 ausgesprochenes Tätigkeitsverbot. Das zuständige Gericht kam nun aufgrund der vorliegenden Protokolle des Covid-19-Krisenstabs des RKIs sowie durch die Zeugenvernehmung des RKI-Präsidenten zu erstaunlichen und längst überfälligen Folgerungen. [weiterlesen]
Quelle: www.kla.tv/30401