Rückführung und Inhaftierung eines Reichsbürger, nach Verstößen gegen das Waffengesetz in der Schweiz

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Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und des Landeskriminalamts Baden-Württemberg (LKA):

Am 22. Juli 2019 haben Schweizer Behörden einen deutschen Staatsbürger rücküberführt. Ihm wird nach derzeitigem Stand der Ermittlungen vorgeworfen, mindestens neun Vergehen nach dem deutschen Waffengesetz begangen zu haben.

Die Lebensgefährtin des 41-jährigen Beschuldigten hatte einen gerichtlichen Beschluss erwirkt, nach welchem er die gemeinsame, in der Schweiz gelegene Wohnung sofort und dauerhaft zu verlassen habe. Bei der Durchsetzung dieses Beschlusses fanden die Schweizer Behörden diverse erlaubnispflichtige Waffen, Waffenteile, Munition, 2 Kilogramm Silber und Betäubungsmittel. Eine waffenrechtliche Untersuchung durch Schweizer Behörden und das Kriminaltechnische Institut des LKA Baden-Württemberg ergab, dass der Beschuldigte in mindestens neun Fällen Straftatbestände nach dem Waffengesetz erfüllt hat.

Nach Rückführung des Beschuldigten am 22.07.2019 leitete die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ein Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten ein und ordnete dessen vorläufige Festnahme durch die Bundespolizei an. Am 23.07.2019 übernahmen Kräfte des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg den Beschuldigten und verbrachten diesen nach Karlsruhe, wo er dem Haftrichter vorgeführt wurde. Der Haftrichter erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe am selben Tag Haftbefehl und setzte diesen in Vollzug. Der Beschuldigte, der in Deutschland ohne festen Wohnsitz ist, befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Staatsanwaltschaft Karlsruhe