Saubere Luft für die Hauptstadt: Verwaltungsgericht Berlin verhandelt Klage der Deutschen Umwelthilfe!

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Deutsche Umwelthilfe klagt auf Änderung des Luftreinhalteplans – Diesel-Abgasgift Stickstoffdioxid belastet gesamtes Stadtgebiet – Bisherige Maßnahmen des Senats reichen nicht aus, um Grenzwerte einzuhalten – Diesel-Fahrverbote als kurzfristig wirksame Maßnahme für die “Saubere Luft” die einzige Option

Das Verwaltungsgericht Berlin verhandelt am 9. Oktober öffentlich über die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) für “Saubere Luft” in Berlin. Die DUH hatte im Juni 2016 Klage gegen das Land Berlin eingereicht (VG 10 K 207.16). Ziel ist die Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2). Diesel-Fahrverbote sind die dafür am schnellsten wirksame Maßnahme und müssen in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden. Daran ändert auch das von der Bundesregierung am 2. Oktober 2018 vorgestellte und völlig unzureichende Konzept für saubere Luft nichts.

2017 stellte die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz fest, dass der Grenzwert an fast 500 Straßenabschnitten mit einer Gesamtlänge von rund 60 Kilometern überschritten wird. Das zeigt: Das Problem der hohen Stickstoffdioxidbelastung ist nicht auf die Bereiche rund um die offiziellen NO2-Messstellen beschränkt. Prognosen des Senats für 2020 sind nach Einschätzung der DUH unrealistisch.

Damit die Hauptstädter so schnell wie möglich zu ihrem Recht auf Saubere Luft kommen, klagt die DUH auf eine Fortschreibung des Luftreinhalteplans. Die Rechtmäßigkeit von Diesel-Fahrverboten als kurzfristige Maßnahme zur Einhaltung des NO2-Grenztwertes bestätigte das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 27. Februar 2018. Diese sind demnach schon ab Herbst 2018 möglich.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch steht vor der mündlichen Verhandlung ab 9 Uhr vor Ort für Interviews zu Verfügung, ebenso nach Ende der Verhandlung gemeinsam mit Rechtsanwalt Peter Kremer.

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme und bitten um Anmeldung an presse@duh.de.

Datum: 
Dienstag, 9. Oktober 2018, 10 Uhr
Ort: 
Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstraße 7, 10557 Berlin