Scheuer will sich für Umsetzung von Lkw-Abbiegeassisstenten einsetzen

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Nachdem vergangene Woche in Deutschland drei Radfahrer von Lkw beim Rechtsabbiegen getötet wurden, will sich Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) nach der Europawahl bei der neuen EU-Kommission für eine Abbiegeassisstenten-Pflicht für Lkws einsetzen. "Weil mir das viel zu lange dauert, habe ich als einziger Verkehrsminister in Europa gegen den Zeitplan der EU gestimmt. Ich werde gleich nach der Europawahl die neue EU-Kommission auffordern, für die sofortige Umsetzung zu sorgen", sagte Scheuer der "Bild am Sonntag".

Die Assistenten dienen der besseren Erkennung von Radfahrern im toten Winkel. Die EU plant zwar bereits eine Assistenten-Pflicht, allerdings erst für das Jahr 2022. Der Verkehrsminister bekräftigte, er würde das Assistenzsystem "lieber heute als morgen" verpflichtend einführen. "Leider ist das nicht möglich, weil das Fahrzeugzulassungsrecht Europarecht ist. Das heißt: Abbiege-Assistenten können nur auf EU-Ebene gesetzlich vorgeschrieben werden", so der CSU-Politiker weiter. Die Grünen widersprechen und drängen auf eine nationale Lösung. "Deutschland darf nicht noch zehn Jahre lang warten, bis ein Abbiege-Assistent in allen Lkw in der EU Realität ist. Wir brauchen eine deutsche Übergangsregelung, die so schnell wie möglich greift", sagte Cem Özdemir (Grüne), Vorsitzender des Verkehrsausschusses im Bundestag, der "Bild am Sonntag". Er schlägt eine Änderung der Straßenverkehrsordnung vor. "Bundesverkehrsminister Scheuer könnte schnellstmöglich die Straßenverkehrsordnung ändern lassen und so Kommunen, die ihre Straßen für Lkw ohne Abbiege-Assistenten sperren wollen, unterstützen. Dann kämen die Abbiege-Assistenten logischerweise schneller in unsere Lkw", so der Grünen-Politiker weiter. Im Verkehrsministerium hält man die Änderungen der Straßenverkehrsordnung für unrealistisch. Ein nationaler Alleingang sei nicht möglich, weil auf deutschen Straßen auch ausländische Lkw unterwegs seien, hieß es aus dem Ministerium. Spediteure könnten mit Verweis auf Wettbewerbsnachteile klagen.