Schleiden: Fahrlässige Körperverletzung durch Schussabgabe beim entladen!

Am 16.08. gegen 22:00 Uhr ging der für den Bereich zuständige Jagdpächter in Ausübung seiner Tätigkeit in Begleitung einer weiteren Person durch den Wald. In Höhe eines Hochsitzes wollte der Begleiter sein Gewehr entladen. Hierbei löste sich ein Schuss und verletzte den Jagdpächter schwer. Es besteht keine Lebensgefahr.

Kreispolizeibehörde Euskirchen

 


			

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