Münster – Diese Geschichte macht fassungslos! Während Millionen Arbeitnehmer jeden Morgen pünktlich zum Dienst erscheinen, hat es sich eine Beamtin aus dem Ruhrgebiet so richtig gemütlich gemacht. Seit weit über einem Jahrzehnt hat die Frau kein Klassenzimmer mehr von innen gesehen, keine einzige Hausaufgabe korrigiert und keinen einzigen Elternabend moderiert. Die Pädagogin schickte stattdessen lieber einen gelben Schein nach dem anderen an ihren Dienstherrn. Das Beste daran: Das Land zahlte brav weiter, als wäre nichts gewesen. Ein unfassbarer Dauer-Urlaub auf Kosten der Steuerzahler, der jetzt endlich ein juristisches Nachspiel hat!
Der Luxus-Lenz ist vorbei!
Die Frau wehrte sich mit Händen und Füßen gegen den Besuch beim Onkel Doktor vom Amt. Sie fand es sogar unverschämt, dass man nach so langer Zeit plötzlich an ihrer Dienstunfähigkeit zweifelt. Doch die Richter am Oberverwaltungsgericht zeigten kein Mitleid mit der dauer-kranken Studienrätin. In ihrem deutlichen Urteil stellten die Juristen klar, dass die Allgemeinheit einen Anspruch darauf hat, dass Beamte für ihr Geld auch wirklich arbeiten. Wer fit genug ist, muss gefälligst vor die Klasse treten und darf sich nicht auf dem dicken Gehaltsscheck ausruhen, während die Kollegen in den Schulen unter der Last der Arbeit fast zusammenbrechen.
Jetzt droht die bittere Renten-Klatsche
Für die Luxus-Lehrerin wird es jetzt ungemütlich in ihrem komfortablen Ruhestand. Der Amtsarzt wird sie nun ganz genau unter die Lupe nehmen, um zu prüfen, ob sie wirklich nicht mehr arbeiten kann oder ob sie einfach nur keine Lust auf Kreidestaub und Kindergeschrei hatte. Stellt sich heraus, dass sie dauerhaft dienstunfähig ist, rutscht sie in die Pension – und das bedeutet deutlich weniger Moos auf dem Konto! Zudem muss die Frau die saftigen Gerichtskosten aus eigener Tasche blechen. Ein teurer Preis für eine jahrelange Auszeit, die im deutschen Schulsystem ihresgleichen sucht.
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