Schwangerschaftsabbruch: Ärzte und Verbände fordern Abschaffung des Paragrafen 219a!

 

Berlin  – Vor dem Hintergrund des Prozesses gegen die Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel ist eine neue Debatte über die Rechtsgrundlage für Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland entfacht. Etliche Frauenärztinnen, Ärzte und Beratungsstellen haben sich mit der Ärztin solidarisiert, die sich am Freitag vor dem Gießener Gericht wegen Werbung für Schwangerschaftsabbruch verantworten muss. Die in Berlin praktizierende Gynäkologin Edith Beckmann sagt im Interview mit der in Berlin erscheinenden Tageszeitung “neues deutschland” (Freitagausgabe), der Prozess sei “Anlass für eine Gesetzesänderung”. “Ich muss sagen, was ich alles mache. Und auch Beratungsstellen wie ‘Pro Familia’ und Co. Frauen, die diese Hilfe brauchen, einen Schwangerschaftsabbruch, die müssen auch wissen, wo kriege ich denn überhaupt einen”, so Beckmann gegenüber “nd”. Des Weiteren kritisiert Beckmann den Paragrafen 218, da dieser “Frauen erst mal kriminalisiert”. Rechtsanwälte der Internationalen Liga für Menschenrechte, der Demokratischen Juristinnen und Juristen sowie der Verein Republikanischer Anwältinnen und Anwälte sprechen sich ebenfalls für die Streichung des §219a aus.