Die Schweiz sorgt mit einer brisanten Entscheidung für Aufsehen und hitzige Diskussionen: Künftig darf die Polizei bei Fahndungen keine Angaben mehr zur Hautfarbe von gesuchten Personen machen – das hat das Bundesamt für Polizei (Fedpol) nun offiziell angeordnet. Ausgelöst wurde die Neuregelung offenbar durch eine Beschwerde einer ausländischen Behörde, die sich über diskriminierende Signalements in der Schweizer Fahndungsdatenbank RIPOLbeklagt hatte. Das bedeutet: Wer in der Schweiz wegen eines Verbrechens gesucht wird, kann künftig nicht mehr nach seiner Hautfarbe beschrieben werden – aus Rücksicht auf Antidiskriminierung und internationale Sensibilität. Doch der Beschluss sorgt für massiven Widerstand bei Polizisten, Kritik von Sicherheitsexperten und Verwunderung bei der Bevölkerung. In einem Land, das 2021 selbst vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen mutmaßlicher rassistischer Polizeikontrollen gerügt wurde, versucht man nun offenbar, jedes Risiko eines „Racial Profiling“-Vorwurfs präventiv auszuräumen – doch Kritiker sehen darin ein massives Sicherheitsproblem. Denn was auf dem Papier wie ein Fortschritt klingt, bedeutet in der Praxis: Ein zentrales Erkennungsmerkmal fällt bei Fahndungen weg. Polizisten müssen nun ohne diese wichtige Information nach Tätern suchen – was gerade bei flüchtigen oder unbekannten Personen zu großen Problemen führen kann. Laut Fedpol sei die Hautfarbe ohnehin nur in weniger als einem Prozent der Fälle eingetragen worden – doch viele Polizisten sehen das anders: „In der Realität hilft uns jedes Detail“, erklärt ein Beamter. Dass nun ausgerechnet dieser Punkt gestrichen werde, sei aus Sicht vieler Einsatzkräfte weltfremd und gefährlich. Auch in Deutschland wird die Entwicklung mit Argusaugen verfolgt: Noch ist die Angabe der Hautfarbe hierzulande bei Fahndungen üblich, doch auch hier wächst der Druck linker Gruppen und NGOs, solche Informationen zu streichen. In Berlin führte das bereits 2020 zur Einführung eines Antidiskriminierungsgesetzes, das bundesweit für Kontroversen sorgte: Seitdem liegt die Beweislast bei Diskriminierungsvorwürfen nicht mehr beim Betroffenen, sondern beim Polizisten. Auch in der Schweiz ist die neue Regelung Teil eines politischen Klimas, in dem Begriffe wie „Diskriminierung“, „Strukturrassismus“ und „Gleichbehandlung“ immer stärker über klassischen Sicherheitsaspekten stehen. Doch ob diese Entwicklung tatsächlich zu mehr Fairness führt – oder zu mehr Gefährdung für die Allgemeinheit – ist offen. Für viele Bürger klingt es schlicht absurd, dass in einem Land mit steigender Kriminalität die Polizei beim Fahnden auf eine so offensichtliche Information verzichten muss. Während das Bundesamt für Polizei die Entscheidung als „längst überfälligen Schritt“ bezeichnet, warnt die Polizei vor Ort bereits vor dramatischen Konsequenzen im Einsatzalltag. Die Diskussion um Sicherheit, Diskriminierung und politisch korrekte Polizeiarbeit wird also weiter Fahrt aufnehmen – und mit ihr die Frage, ob man aus Angst vor Kritik am Ende sehenden Auges den Tätern in die Hände spielt.
SCHWEIZ: POLIZEI-DURCHBRUCH ODER SICHERHEITSRISIKO? BUND VERBIETET HAUTFARBE BEI FAHNDUNGEN – NEUE ANORDNUNG SORGT FÜR EMPÖRUNG!
Entdecke mehr von Pressecop24.com
Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.