Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat mit einem im September 2018 auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums veröffentlichten Interview das Recht der AfD auf Chancengleichheit verletzt. Das geht aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag hervor. Die dts Nachrichtenagentur sendet in Kürze weitere Informationen.
Seehofer verliert Rechtsstreit mit AfD
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