Sharia-Polizei-Urteil: Tragen von Warnwesten mit der Aufschrift “SHARIA POLICE” stellt kein strafbares Verhalten dar

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Das Landgericht Wuppertal hat sieben Angeklagte der “Scharia-Polizei” im Alter von 25 bis 34 Jahren, die freigesprochen. Das Gericht verneint ein strafbares Verhalten der mit Warnwesten mit der Aufschrift “SHARIA POLICE” bekleideten Männer. Insbesondere ein Verstoß gegen das Uniformverbot war für das Gericht nicht feststellbar.

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