Silikon-Cop: Brustimplantate stellen keinen Hinderungsgrund für Einstellung in den Polizeidienst dar

 

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Unterhalb der Brustmuskeln getragene hochwertige Silikon­gel­implantate stellen Eignung für Polizei­vollzugs­dienst nicht infrage

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass die Entscheidung des Landes Nordrhein-Westfalen, eine Bewerberin sei wegen ihrer Brustimplantate gesundheitlich für den Polizeidienst nicht geeignet, rechtswidrig war.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Rechtsstreits, die aus kosmetischen Gründen Brustimplantate trägt, hatte sich im Oktober 2013 für die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen beworben. Die polizeiärztliche Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass sie für den Polizeidienst untauglich sei. Insbesondere bei körperlichen Gewaltanwendungen könne ein Reißen…

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