#Skandal um #Asyl-#Anerkennungen in #Bremen: Weitere #BAMF-Mitarbeiter unter #Verdacht!

In den Skandal um in Bremen unrechtmäßig anerkannte Asylbewerber könnten womöglich mehr Behörden-Mitarbeiter verwickelt sein, als bislang bekannt. Nach NDR-Informationen wurde heute in einer Sitzung des Innenausschusses des Bundestags von Verdachtsmomenten gegen mehrere Mitarbeiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) berichtet. Disziplinarverfahren seien bislang nicht eröffnet worden, wohl um mögliche Ermittlungen nicht zu gefährden.

An der nicht-öffentlichen Ausschuss-Sitzung nahm auch die Präsidentin des BAMF, Jutta Cordt, teil. Ein systematisches Problem in ihrer Behörde sehe sie nicht, sagte Cordt. Allerdings sei es nicht ausgeschlossen, dass es bei “subversivem Zusammenwirken” einzelner Mitarbeiter die Kontrollmechanismen kurzfristig umgehbar seien.

Cordt bestätigte außerdem, dass es in den vergangenen Jahren behördenintern offenbar weitere Hinweise auf ein Fehlverhalten der ehemaligen Leiterin der Außenstelle des BAMF in Bremen gab. Demnach hatte das BAMF die Mitarbeiterin nach einem Disziplinarverfahren bereits 2016 versetzt und ihre Zugänge zu den Bremer Computersystemen gesperrt. In diesem Zusammenhang wurden 26 Asyl-Entscheidungen geprüft. Vier davon seien demnach von der Frau rechtswidrig positiv beschiedene Asylanträge und wurden wieder aufgehoben worden.

Über Geldzahlungen oder andere Formen der persönlichen Bereicherung sprach die BAMF-Präsidentin nicht, das Motiv, so sagte sie, sei weiterhin unklar. Die Beschuldigte hatte sich im Rahmen des Disziplinarverfahrens jedoch eingelassen und humanitäre Motive vorgebracht: Sie hatte offenbar verhindern wollen, dass die Antragssteller, um die es ging, nach Bulgarien gebracht werden, wo sie zuerst registriert worden sind. Das sogenannte Dublin-Verfahren der EU-Länder sieht vor, dass ein Asylantrag in der Regel in dem Land gestellt werden muss, wo der Antragssteller innerhalb der EU zum ersten Mal erfasst worden ist.

Im Juli 2016 wurde die Beschuldigte als Leiterin der Außenstelle Bremen abgesetzt, der Zugang zu den Computer-Systemen wurde ihr gesperrt. Das Disziplinarverfahren wurde im Juli 2017 abgeschlossen. Weil sich allerdings Kollegen für sie eingesetzt haben, wurde sie zu einem späteren Zeitpunkt in die Bremer Stelle zurück versetzt ? fortan war sie allerdings nicht mehr unmittelbar zuständig für Asylverfahren. Im Oktober 2017 begann das BAMF erneut, intern die Arbeit der Mitarbeiterin zu prüfen. Zuvor soll in der Ausländerbehörde in Gießen ein Anerkennungsbescheid aufgetaucht sein, der sich später als Fälschung herausstellte. Er war vermeintlich von der Bremer Mitarbeiterin ausgestellt worden, trug ihren Namen. Außerdem soll es anonyme Hinweise an einen Ombudsmann des BAMF gegeben haben.

Am 26. Oktober 2017 begann die Innenrevision des BAMF gegen die Frau zu ermitteln. Im Zuge dieser Ermittlungen wurden die nun auch von der Staatsanwaltschaft beschuldigten Rechtsanwälte identifiziert, die gemeinsam rund 4.500 überwiegend jesidische Asylbewerber vertreten haben sollen. Diese 4.500 Fälle wurden überprüft, dabei stellte die Innenrevision fest, dass die Bremer Fälle zahlreiche Mängel gehabt haben, zum Beispiel seien sie ohne schriftlichen Asylantrag geführt worden oder es lagen keine Ausweispapiere vor. Diejenigen der 4500 Anträge, die nicht in Bremen sondern in einer anderen Außenstelle eingereicht worden sind, seien ordnungsgemäß durchgeführt worden. In den Bremer Fälle, die von der Innenrevision als rechtswidrig erkannt worden sind, sollen nun die Asylbescheide aufgehoben werden. NDR, SZ und Radio Bremen hatten berichtet, dass es aus Ermittlerkreisen hieß, dass davon rund 2000 Asylbescheide betroffen sind.

NDR Norddeutscher Rundfunk