SKANDAL IM BAYERISCH GUANTANAMO LOHR AM MAIN! SITZT THOMAS KREBS ILLEGAL IN DER PSYCHIATRIE? Gesetzliche Frist für seine Unterbringung im Maßregelvollzug ist seit dem 20.07.2026 verstrichen!

Paukenschlag in Unterfranken und ein tiefes Schamgefühl für den Rechtsstaat! In Lohr am Main bahnt sich eine juristische Farce an, die ihresgleichen sucht: Psychiatrie-Opfer Thomas Krebs sitzt hinter verschlossenen Türen fest, obwohl die gesetzliche Frist für seine Unterbringung im Maßregelvollzug verstrichen ist, ohne dass rechtzeitig die vorgeschriebene Anhörung stattfand. Was nach einem üblen Albtraum klingt, ist bitterste Realität an der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Würzburg. Die Richter verstrickten sich in ihren eigenen Papieren in widersprüchliche Datumsangaben, verpassten den rechtzeitigen Prüfungstermin trotz eines vollen Jahres Vorlaufzeit komplett und offenbaren eine unfassbare Überforderung. Über Spanien lacht die Sonne, aber über diese bayerische Justiz lacht mittlerweile die ganze Welt!

Wer glaubt, dass Recht und Gesetz in Deutschland bedingungslos gelten, wird hier eines Besseren belehrt. Das Bundesverfassungsgericht setzt bei der Freiheit des Menschen extrem strenge Maßstäbe an: Wird die jährliche Prüffrist zur Fortdauer einer Unterbringung verpennt, liegt ein massiver Verstoß gegen das Grundrecht auf Freiheit vor. Das bedeutet klipp und klar: Sobald diese Frist überschritten ist, verwandelt sich der Aufenthalt hinter Gittern und Schloss in eine verfassungswidrige Überhaft. Welches Datum nun im Verhau der Richterakten überhaupt gelten sollte, weiß bei dieser Schluderei vermutlich niemand mehr so genau. Weder Arbeitsüberlastung noch Urlaubszeiten oder die langwierige Suche nach Gutachtern dürfen jemals als Ausrede herhalten, um einen Menschen unrechtmäßig festzuhalten!

Für den Betroffenen und seinen Rechtsbeistand gibt es nach diesem juristischen Offenbarungseid nur noch einen einzigen konsequenten Ausweg: Der sofortige Antrag auf Aufhebung des Unterbringungsbefehls und die umgehende Entlassung aus der Psychiatrie müssen auf den Tisch! Reagiert die völlig gelähmte Kammer weiterhin nicht auf diese Rüge, ist der direkte Weg nach Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht geebnet. Gerade bei einer zeitlich unbefristeten Unterbringung wie dieser wiegt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit schwerer denn je, und jede verpatzte Frist schwächt die Position der Justiz dramatisch. Es ist Zeit, dem unhaltbaren Treiben im bayerischen Maßregelvollzug endlich ein Ende zu setzen und den Rechtsstaat aus dem Tiefschlaf zu wecken!

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