Petition an den Bayerischen Landtag – Endfassung mit integriertem Untersuchungsausschuss-Antrag!
In einem erschütternden Akt der Selbstgerechtigkeit und des institutionellen Versagens tobt hinter den Mauern des bayerischen Maßregelvollzugs ein skandalöses System der Rechtsbeugung und der bewussten Missachtung höchstrichterlicher Vorgaben, das jetzt durch eine brisante Petition an den Bayerischen Landtag ans Licht der Öffentlichkeit gezerrt wird und die Verantwortlichen in Klinik, Justiz und Politik in höchste Erklärungsnot bringt; der Bevollmächtigte Andreas Langrehr aus Goldbach kämpft im Namen von Thomas Krebs mit aller Kraft gegen die Rupert-Mayer-Klinik, die in mehreren Verfahren vom Landgericht Würzburg wegen krasser Rechtsverstöße gerügt wurde, weil sie Entscheidungen über Lockerungen und Besuche rechtswidrig verzögerte, Begründungen erst viel zu spät nachschob und damit den Rechtsschutz der Betroffenen brutal verkürzte, weil sie sich hinter externen Gutachten versteckte statt eigenständig zu entscheiden und damit ihre gesetzliche Pflicht zur Ermessensausübung schlicht ignorierte, weil sie Besuche bei Angehörigen ohne jede einzelfallbezogene Abwägung ablehnte und damit fundamentale Vorschriften des bayerischen Maßregelvollzugsgesetzes mit Füßen trat und weil sie sogar ein vom Gericht ausdrücklich untersagtes Gutachten trotzdem verwendete und damit die richterliche Autorität offen verhöhnte – ein Muster aus unzulässigem Nachschieben von Gründen, verspäteten oder fehlenden Begründungen, Missachtung klarer gesetzlicher Vorgaben, rechtswidriger Nutzung unverwertbarer Gutachten, Verweigerung der vorgeschriebenen Ermessensentscheidung, Verletzung des Resozialisierungsanspruchs, Dokumentationschaos und abhandengekommenen Unterlagen sowie fehlender juristischer Qualitätssicherung, das sich wie ein roter Faden durch sämtliche Beschlüsse zieht und beweist, dass hier keine Einzelfehler vorliegen, sondern ein strukturelles, dienstaufsichtsrechtlich brisantes Systemversagen, das die rechtsstaatliche Integrität des gesamten Maßregelvollzugs nach den Vorschriften über die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus massiv gefährdet und die Betroffenen ihrer elementaren Rechte beraubt.
Noch skandalöser wird das Bild, wenn man die verfassungsrechtliche Dimension und die tiefen strukturellen Missstände betrachtet, die das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit klaren Vorgaben längst angeprangert hat und die im Freistaat Bayern systematisch unterlaufen werden: Dort wird verlangt, dass Gutachter extern, unabhängig und organisatorisch strikt getrennt von der Klinik bestellt werden, dass personelle und wirtschaftliche Verflechtungen kategorisch ausgeschlossen sind und dass absolute Neutralität herrscht – doch in Bayern stammen die sogenannten externen Gutachter häufig aus benachbarten Bezirkskliniken desselben Trägers, aus der Gutachtenambulanz des Bezirks oder von formell ausgegliederten, tatsächlich aber fest eingebundenen Klinikdirektoren, wodurch Scheinexternität entsteht und wirtschaftliche Anreize durch lukrative Gutachtenaufträge systemkonforme und gefällige Stellungnahmen fördern, die zu regelrechten Haus- und Hofgutachter-Strukturen führen; verdeckte Befangenheit wird dokumentiert, indem Gutachter Stellungnahmen auf identischem Klinikbriefkopf abgeben, diese der Verteidigung bewusst vorenthalten und Entbindungen aus vorgeschobenen prozessökonomischen Gründen statt wegen offensichtlicher Befangenheit erfolgen, während Kollegialgerichte das Beratungsgeheimnis missbrauchen, um Verantwortung zu verschleiern, und Pflichtverteidiger ohne jede forensische Expertise routinemäßig beigeordnet werden, was die Betroffenen schutzlos dem System ausliefert und den dringenden Verdacht der Rechtsbeugung nährt, weil verfassungswidrige Gutachterstrukturen bewusst genutzt, Befangenheitslagen vertuscht, gerichtliche Kontrolle systematisch unterlaufen und wirtschaftliche Interessen der Bezirkskliniken über die Grundrechte der Untergebrachten gestellt werden.
Angesichts dieses unglaublichen Sumpfes aus Machtmissbrauch, Vertuschung und struktureller Rechtsverletzung fordert die Petition nun mit aller Vehemenz eine erweiterte parlamentarische Prüfung der Klinik unter Einbeziehung sämtlicher gerichtlicher Feststellungen, eine schonungslose Untersuchung der strukturellen Verstöße gegen bayerisches Maßregelvollzugsrecht und bundesverfassungsgerichtliche Vorgaben, eine Bewertung der Gutachterstrukturen mit Fokus auf Scheinexternität, wirtschaftliche Abhängigkeiten und organisatorische Verflechtungen, eine Prüfung der miserablen Pflichtverteidigungsqualität sowie eine Bewertung möglicher Rechtsbeugung durch systematische Missachtung der Verfassung – und vor allem die unverzügliche Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses, der die personellen und wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen Bezirkskliniken, Gutachtenambulanzen und Strafvollstreckungskammern aufklären, die Umsetzung der Karlsruher Vorgaben kontrollieren, die Unabhängigkeit der Gutachterbestellungen bewerten, die Qualitätssicherung und Dokumentationspraxis analysieren, die Rolle der Justizministerien und Aufsichtsbehörden untersuchen und konkrete gesetzliche sowie organisatorische Reformvorschläge erarbeiten soll, denn die vorliegenden gerichtlichen Entscheidungen und strukturellen Erkenntnisse beweisen unmissverständlich, dass der Maßregelvollzug im Freistaat Bayern in wesentlichen Teilen den rechtsstaatlichen Standards Hohn spricht und nur ein Untersuchungsausschuss die Integrität dieses höchst sensiblen Bereichs wiederherstellen kann, bevor noch mehr Menschenleben und Grundrechte dem skandalösen System zum Opfer fallen.

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