Es ist unglaublich die Mainstream-Presse schweigt mal wieder!
In Rheinland-Pfalz sorgt ein beispielloser Eingriff in die kommunale Demokratie für landesweite Empörung: AfD-Mitglieder dürfen bei Bürgermeisterwahlen nicht mehr kandidieren – weil ihre Partei offiziell auf einer Liste extremistischer Organisationen steht. Nicht etwa durch Gerichtsurteil oder nach einem Verbotsverfahren, sondern allein durch ministerielle Einstufung. Das SPD-geführte Innenministerium hat die AfD kurzerhand auf dieselbe Stufe wie islamistische Terrornetzwerke gestellt – und entzieht ihren Mitgliedern so faktisch das aktive kommunale Wahlrecht. Der Fall des ersten Betroffenen, Roberto Kiefer, sorgt nun für massive Diskussionen. Trotz klarer demokratischer Legitimation und einem respektablen Unterstützerkreis darf er nicht antreten. Nicht wegen eines Vergehens. Sondern wegen seiner Parteizugehörigkeit. Der Tabubruch ist vollzogen – und mit ihm ein bitterer Schlag gegen die politische Vielfalt.
Was als Kampf gegen Extremismus verkauft wird, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als juristischer Taschenspielertrick mit fatalen Nebenwirkungen. Kandidaten müssen inzwischen unterschreiben, dass sie kein Mitglied der AfD sind – ein Verfahren, das Kritiker an dunkle Zeiten erinnert, in denen politische Überzeugungen zur Berufs- oder Amtsverhinderung führten. Während weltweit Demokraten für das freie Wahlrecht kämpfen, erleben Bürger in Rheinland-Pfalz plötzlich eine Demokratie mit Bedingungen. Besonders brisant: Auf der Liste des Innenministeriums finden sich neben der AfD auch Gruppen wie Al-Qaida und Hamas – doch eine militante Antifa-Zelle mit nachgewiesener Gewaltbereitschaft bleibt unerwähnt. Eine Doppelmoral, die das Vertrauen in staatliche Neutralität massiv beschädigt. Statt gleiche Rechte für alle – Gesinnungstest am Wahltag.
Dieser Schritt markiert eine neue Eskalationsstufe in der politischen Auseinandersetzung. Wer missliebig ist, wird nicht mehr politisch bekämpft – sondern per Ministererlass kaltgestellt. Das ist keine wehrhafte Demokratie mehr, sondern eine gefährlich moralisierende Selbstjustiz mit Amtsstempel. Was heute eine Partei trifft, kann morgen jede andere treffen. Denn wenn das Recht auf freie Kandidatur an parteipolitische Wohlverhalten geknüpft wird, verliert die Demokratie ihre Grundlage. Rheinland-Pfalz steht mit diesem Vorgehen nicht nur juristisch auf dünnem Eis, sondern beschädigt auch das Vertrauen in einen neutralen Staat. Der Bürger soll wählen – aber bitte nur zwischen den vom Innenministerium genehmigten Optionen. Ein politischer Präzedenzfall, der nach Recht klingt, aber nach Willkür riecht.
