Staatsanwaltschaft prüft Verdacht der Volksverhetzung gegen Höcke

Björn Höcke, über dts Nachrichtenagentur

Dresden (dts Nachrichtenagentur) – Die Staatsanwaltschaft Dresden hat einen Prüfvorgang wegen des Verdachts der Volksverhetzung gegen Thüringens AfD-Chef Björn Höcke eingeleitet. „Der Prüfvorgang bezieht sich auf die gesamte Pegida-Rede von diesem Montag“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagausgaben). Nach Angaben von Oberstaatsanwalt Lorenz Haase liegt bislang eine Strafanzeige gegen Höcke wegen des Verdachts der Volksverhetzung im Zusammenhang mit der Rede vor.

Der Wortführer der AfD-Gruppierung „Der Flügel“, die der Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft hat, hatte am Montag im Verlauf seiner gut 30-minütigen Rede die Bundesrepublik unter anderem als „Irrenhaus“ bezeichnet. Wörtlich soll Höcke laut RND gesagt haben: „Die Herrschaft der verbrauchten Parteien und Eliten muss abgelöst werden, und wir werden sie ablösen. Das Land steht Kopf. Wir müssen es wieder auf die Füße stellen, wir müssen das Unterste wieder nach unten stellen. Wir werden diesen Kampf gemeinsam führen und gemeinsam gewinnen.“ Wenn die AfD an der Macht sei, werde man „die sogenannte Zivilgesellschaft, die sich aus Steuergeldern speist, leider trockenlegen müssen“, kündigte Höcke an. Ein formelles Ermittlungsverfahren kann die Staatsanwaltschaft zurzeit nicht gegen Höcke einleiten. Zuvor müsste der Thüringer Landtag die Immunität des Landtagsabgeordneten aufheben.

Foto: Björn Höcke, über dts Nachrichtenagentur


Entdecke mehr von Pressecop24.com

Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.

Kommentare

Eine Antwort zu „Staatsanwaltschaft prüft Verdacht der Volksverhetzung gegen Höcke“

  1. Avatar von Wolfgang Ebel

    Dei “ Staatsanwaltschaft “ prueft gegen Hoecke wegen Volksverhetzung zu ermitteln. Verfahren wegen Vergewaltigung einer elfjaehrigen Behinderten und einer fast 90 jaehrige Oma . . . um nur einige Faelle aufzuzeigen, werden eingestellt oder niedergeschlagen. Faelle von Hoch und Landesverrat, Volksverhetzung, Veruntreuung von Milliarden Euro . . . um nur einige zu nennen . . . werden erst gar nicht zugelassen. In Deutschland kommt es schon darauf an, wer was tut. Dabei sind doch angeblich alle vor dem Gesetz gleich. Rechtsverdreher mag ich nicht. Die Erkenntnis “ Maledictus qui pervertit iudicum . . . das findet man nicht im Kochbuch wo sie manche Volksvertreter mangels Bildung vielleicht suchen werden. Aber nicht mal das tun sie.