Staatsrechtler kritisiert Bevorteilung der Bundesliga

Fußball liegt vor Freistoßspray, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio sieht in der Erlaubnis für eine Wiederaufnahme der Fußball-Bundesligen eine Ungleichbehandlung. "Man kann nicht dem Profifußball, der finanziell besser ausgestattet ist als etwa ein Amateur-Handballverein vor Ort, etwas erlauben, was man dem anderen untersagt – mit Hinweis darauf, dass der Profifußball ja auch mehr Geld hat und deshalb die Sicherungsmaßnahmen besser durchführen kann", sagte Di Fabio im RTL/n-tv-"Frühstart". Er äußerte Zweifel, ob der Staat nicht verpflichtet wäre, Amateurvereinen und Sportstätten Mittel zur Verfügung zu stellen, "damit sie das auch können, was die Bundesliga ja angeblich kann".

Schließlich interveniere der Staat auch anderweitig in der Krise und nehme Geld in die Hand, um Ausgleich zu schaffen. Unabhängig davon hält der Jurist den für 15. Mai geplanten Neustart der Bundesliga unter dem gegebenen Hygienekonzept für "verantwortbar". Di Fabio, der auch Mitglied im Corona-Expertenrat der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen ist, wendet sich gegen Kritik an den unterschiedlichen Entscheidungen der Bundesländer in der Coronakrise. "Was jetzt geschehen ist, ist eigentlich ein Beispiel für gelungenen Föderalismus." Bund und Länder sprächen sich zwar ab, berücksichtigten aber die regionalen Unterschiede. Als Beispiel nannte Di Fabio die unterschiedliche Infektionsgefahr in Mecklenburg-Vorpommern und Bayern. "Da muss man dezentral, vor Ort, entscheiden. Und erst wenn das nicht mehr geht, etwas aus dem Ruder läuft, dann muss man anders entscheiden und größer koordinieren."

Foto: Fußball liegt vor Freistoßspray, über dts Nachrichtenagentur