Stellungnahme des AK Innen der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag zum Abstimmungsverhalten zum Terrorismusentfristungsgesetz BT 19/23706 am 04.11.2020, TO 22

 

Aufgrund eines Artikels der Seite „pressecop24-com“ „AfD die neuen
Volksverräter? Angeblich größte Oppositionspartei stimmt für
Handyüberwachung und Datenweitergabe“, verantwortlich Dirk
Lauer, stellt der AK Innen zu dieser Meldung folgendes klar:
Durch das „Terrorismusentfristungsgesetz“ wurden weder der
Handyüberwachung und Datenweitergabe Tür und Tor geöffnet noch
haben Geheimdienste und Verfassungsschutz neue Befugnisse
erhalten. Es gibt in dem Terrorentfristungsgesetz keine Erweiterungen
oder neue Befugnisse der Geheimdienste, s.u..
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom Mai
2020 festgestellt, dass die Gesetze der Nachrichtendienste zum Teil
verfassungswidrig sind und hat eine Frist zur Neuregelung der
Gesetzeslage bis Ende 2021 gesetzt.

Ohne die Entfristung der einschlägigen Gesetze wären die
Geheimdienste bis zu der Neuregelung handlungsunfähig gewesen.
Bei der derzeitigen Terrorlage wäre das unverantwortlich gewesen.
Aus diesem Grund hat die AfD-Fraktion Verantwortung bewiesen und
der Entfristung zugestimmt. Natürlich wird die AfD-Fraktion die
Neuregelungen des Verfassungsschutzgesetzes kritisch begleiten und
eine umfassende Evaluierung verlangen.

Diese Entfristung hat rein gar nichts mit einer möglichen Überwachung
der AfD durch den Verfassungsschutz zu tun.
Der Autor Dirk Lauer hat offensichtlich das
„Terrorismusentfristungsgesetz“ das mit dem „Entwurf des Gesetzes
zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts“ bewusst oder unbewusst
verwechselt, die die Quellen-TKÜ beinhaltet.

Dieses Gesetz hat das Bundeskabinett am 21.10.2020 beschlossen:
https://netzpolitik.org/2020/bundesregierung-beschliesststaatstrojaner-
fuer-alle-geheimdienste/
https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2020/10/2020-10-
20_Bundesregierung_Gesetzentwurf_Verfassungsschutzrecht.pdf

Dieses Gesetz ist jedoch noch nicht im Bundestag und wird auch von
der AfD kritisch beobachtet und zur gegebenen Zeit kommentiert.
In den sozialen Medien wir darüber hinaus auf ein Video des
Finanzexperten Dirk Müller Bezug genommen, der der
Bundesregierung vorwirft, heimlich Verschärfungen der Befugnisse
der Geheimdienste in ein Gesetz versteckt zu haben, der die
nichtvorhandene Opposition zugestimmt habe.


Hierzu stellt der AK innen fest, das Video stammt aus der letzten
Legislaturperioden vom 23.06.2017 und hat weder was mit der AfD
noch mit dem Terrorismusentfristungsgesetz zu tun.

Dr. Christian Wirth, MdB, AK Innen der AfD-Faktion im Deutschen
Bundestag