Stellungnahme der Polizei Berlin zur aktuellen Entwicklung im sogenannten „Rocker-Mord“!

Rocker-Mord

Rocker-Mord
Rocker-Mord

Polizeimeldung vom 30.07.2018
berlinweit

Nr. 1594
Die Schwere des erhobenen Verdachts hat uns als Polizei Berlin schwer getroffen. Wir sehen den Schutz von Leben und Gesundheit als elementaren Bestandteil und Kern unserer Aufgaben an. Die Staatsanwaltschaft hat sich auf Grundlage ihrer Erkenntnisse dazu entschieden, ein Strafverfahren einzuleiten. Die Behördenleitung, einschließlich der Leitung des Landeskriminalamtes, wird die Ermittlungen vollumfänglich unterstützen.

Die gravierenden Vorwürfe haben zur Entscheidung geführt, gegen die Betroffenen ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte bis auf Weiteres auszusprechen. Zudem werden Disziplinarverfahren eingeleitet, soweit dies nicht bereits 2014 erfolgte. Die 2014 eingeleiteten Verfahren hat die damalige Behördenleitung zu recht an sich gezogen. Sie wurden ohne Feststellung eines Dienstvergehens eingestellt. Daher gab es bisher auch keine Veranlassung zu weiteren disziplinarrechtlichen Konsequenzen. Unabhängig hiervon wurden die Betroffenen schon damals in andere Dienstbereiche umgesetzt. Durch eine dazu eigens eingerichtete Kommission wurden Strukturen und Arbeitsabläufe verbessert, um den Schutz gefährdeter Personen weiter zu erhöhen.

Erst nach Ermittlung sämtlicher be- als auch entlastender Beweise durch die Staatsanwaltschaft, kann abschließend über bereits getroffene oder weitere Konsequenzen entschieden werden.