Sterbehilfe: Lockerung des Verbots geschäftsmäßiger Sterbehilfe wäre Dammbruch

 

Brysch: Lockerung des Verbots geschäftsmäßiger Sterbehilfe wäre Dammbruch

Patientenschützer-Vorstand warnt vor Ausnahmeregelungen – “Bundesverfassungsgericht muss sich Verantwortung stellen”

Osnabrück. Zum zweiten Tag der Verhandlungen beim Bundesverfassungsgericht über eine Zulassung geschäftsmäßiger Hilfe zur Selbsttötung haben Patientenschützer vor einem Dammbruch gewarnt. “Jede Ausnahmeregelung würde automatisch zu einer Ausweitung der organisierten Suizidbeihilfe führen. Die geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung wäre dann eine Dienstleistung, wie jede andere auch”, sagte Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, der “Neuen Osnabrücker Zeitung”. “Dieser Verantwortung muss sich das Bundesverfassungsgericht stellen.”

In Karlsruhe wurden an diesem Mittwoch die Verhandlungen über eine Reform von Paragraf 217 Strafgesetzbuch fortgesetzt, der geschäftsmäßige Sterbehilfe verbietet. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. Brysch stellte sich vehement gegen eine Änderung des Paragrafen, weil dieser klar zwischen Begleitung beim Sterben und organisierter Hilfe bei der Selbsttötung trenne. Er reagierte damit auf den Palliativmediziner Dietmar Beck, der vor dem Bundesverfassungsgericht eine Lockerung des Verbotes gefordert hatte.

“Wieder einmal wird deutlich, Palliativmedizin ist keine Antwort für die wenigen Menschen, die ‘freiverantwortlichen’ Suizid begehen wollen”, sagte Brysch. “Diese Menschen befinden sich oft weit vor dem Sterbeprozess und fragen gezielt Angebote organisierter Suizidhelfer an. Sie wollen ihren Todeszeitpunkt selbst festlegen. Dagegen stehen Palliativpatienten am Ende ihres Lebens. Sie wollen ihre letzten Tage schmerzfrei und gut versorgt erleben.”

 

Neue Osnabrücker Zeitung