TABAKSTEUER-SKANDAL IN BERLIN! KLINGBEILS GESETZES-PFUSCH WIRD IMMER IRRER – E-ZIGARETTEN-LIQUIDS PLÖTZLICH STEUERFREI! MILLIONEN-CHAOS DURCH PEINLICHE REGIERUNGSPANNE!

Berlin – Was für ein unglaubliches Steuer-Chaos im Bundesfinanzministerium! Erst beschließt die schwarz-rote Bundesregierung eine massive Erhöhung der Tabaksteuer, dann tritt das neue Gesetz durch einen folgenschweren Fehler viel zu früh in Kraft – und jetzt kommt der nächste Hammer ans Licht: Ausgerechnet bestimmte Produkte, die der Staat künftig noch stärker besteuern will, könnten durch denselben Gesetzes-Pfusch plötzlich vollständig von der Tabaksteuer befreit sein! Im Mittelpunkt des politischen Durcheinanders steht Bundesfinanzminister Lars Klingbeil von der SPD. Was eigentlich als milliardenschweres Einnahmeprogramm für die Staatskasse und als Maßnahme zum Gesundheitsschutz geplant war, entwickelt sich zu einem handfesten Gesetzgebungsdebakel. Der Grund ist eine offenbar übersehene Regelungslücke im neuen Tabaksteuergesetz. Betroffen sind die sogenannten Liquids, also die Flüssigkeiten, die in elektronischen Zigaretten und anderen Verdampfungsgeräten verwendet werden. Nach dem Wortlaut des bereits in Kraft getretenen Gesetzes fehlt für diese Produkte plötzlich ein gültiger Tabaksteuersatz für die verbleibenden Monate des laufenden Jahres. Damit ergibt sich eine geradezu absurde Situation: Während für herkömmliche Zigaretten, Zigarren, Feinschnitt und andere Tabakwaren durch die versehentliche vorzeitige Einführung theoretisch bereits die besonders hohen Steuersätze späterer Jahre gelten, sieht die neue Vorschrift für E-Zigaretten-Liquids bis zum Jahresende überhaupt keinen Steuertarif mehr vor. Bislang wurde auf diese Flüssigkeiten eine Verbrauchsteuer von zweiunddreißig Cent je Milliliter erhoben. Für eine gewöhnliche Flasche mit zehn Millilitern bedeutete das eine reine Tabaksteuerbelastung von drei Euro und zwanzig Cent, zusätzlich zur Umsatzsteuer. Doch genau dieser bisher geltende Tarif ist durch die Neufassung des entsprechenden Gesetzesabschnitts ersetzt worden. Die neue Vorschrift nennt erstmals wieder einen Steuersatz für den ersten Januar des kommenden Jahres. Dazwischen klafft eine juristische Lücke. Daraus ergibt sich nach einer am veröffentlichten Gesetzestext orientierten Auslegung, dass für E-Zigaretten-Liquids vom einundzwanzigsten Oktober bis zum einunddreißigsten Dezember keine Tabaksteuer erhoben werden dürfte, solange die Gesetzeslage nicht wirksam korrigiert wird. Das betrifft grundsätzlich auch nikotinfreie Liquids, die ebenfalls unter die Besteuerung von Tabakwaren-Substituten fallen können. Ein unfassbarer Widerspruch: Der Staat will mehr Geld von Rauchern und Dampfern kassieren, schafft durch seine eigene Gesetzesformulierung aber möglicherweise eine vorübergehende Steuerbefreiung! Die Ursache dieses Durcheinanders liegt in einer scheinbar unscheinbaren Formulierung am Ende des neuen Gesetzes. Dort wurde festgelegt, dass die Regelung bereits am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft tritt. Nachdem das Gesetz am zwanzigsten Oktober im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden war, galt es damit schon am darauffolgenden Mittwoch. Tatsächlich sollten die eigentlichen Steuererhöhungen jedoch erst zum Jahresbeginn schrittweise eingeführt werden. Das Bundesfinanzministerium bestätigte den Fehler und erklärte, es habe sich um eine technische Unrichtigkeit gehandelt. Die höheren Steuersätze sollten weiterhin erst ab Januar gelten. Eine Berichtigung sei eingeleitet und die Generalzolldirektion informiert worden. Für die Tabakindustrie kam die Entwicklung dennoch völlig überraschend. Die Hersteller hatten ihre Produktion, die Auslieferungen und die erforderlichen Steuerzeichen auf die ursprünglich vorgesehenen Termine ausgerichtet. Plötzlich stand die Frage im Raum, ob überhaupt noch neue Tabakwaren ausgeliefert werden dürften, weil für die theoretisch sofort geltenden erhöhten Steuersätze die passenden Steuerbanderolen fehlten. Das Finanzministerium stellte daraufhin klar, dass die Produktion und Auslieferung fortgesetzt werden könnten. Bereits in den Geschäften befindliche Tabakwaren dürfen ohnehin weiterverkauft werden. Doch während die Regierung versucht, die erste Panne zu entschärfen, wirft die nun sichtbar gewordene Tariflücke bei E-Zigaretten-Liquids eine zusätzliche und besonders brisante Rechtsfrage auf: Kann der Staat eine Steuer verlangen, für die sein eigenes Gesetz vorübergehend keinen konkreten Satz mehr festlegt?

Der Blick in das neue Tabaksteuergesetz zeigt das ganze Ausmaß des Problems! Für klassische Zigaretten, Feinschnitt, Zigarren und Pfeifentabak wurden allgemeine Steuertarife festgelegt und daneben zeitlich begrenzte Sonderregelungen für die einzelnen Jahre der geplanten Erhöhungsphase aufgenommen. Weil diese allgemeinen Tarife außerhalb der ausdrücklich genannten Übergangszeiträume greifen, führt das versehentliche Inkrafttreten im Oktober dazu, dass für verschiedene Tabakwaren auf dem Papier bereits Belastungen gelten, die eigentlich erst wesentlich später erreicht werden sollten. Ganz anders sieht die Situation bei den Flüssigkeiten für elektronische Zigaretten aus. Dort enthält die Neufassung des Paragrafen zwei, Absatz eins, Nummer sieben, ausschließlich zeitlich definierte Steuersätze, die erst mit dem kommenden Januar beginnen. Eine ausdrückliche Fortgeltung des bisherigen Tarifs von zweiunddreißig Cent für die restlichen Monate des laufenden Jahres fehlt. Für das kommende Jahr sieht das Gesetz achtunddreißig Cent pro Milliliter vor. Danach steigt die Belastung auf vierzig Cent, anschließend auf zweiundvierzig Cent und schließlich ab dem Jahr zweitausenddreißig auf vierundvierzig Cent pro Milliliter. Bei einer Zehn-Milliliter-Flasche würde allein die Verbrauchsteuer damit künftig drei Euro und achtzig Cent, danach vier Euro, vier Euro und zwanzig Cent sowie am Ende vier Euro und vierzig Cent betragen. Gegenüber dem bisherigen Steuersatz wären das zusätzliche zwölf Cent je Milliliter beziehungsweise ein Euro und zwanzig Cent je Zehn-Milliliter-Flasche, noch ohne mögliche zusätzliche Umsatzsteuereffekte. Ausgerechnet diese Produkte könnten nun aufgrund einer Gesetzeslücke zeitweise ohne Tabaksteuer dastehen. Allerdings bedeutet das keineswegs automatisch, dass Verbraucher ab sofort entsprechend billigere Liquids in den Geschäften kaufen können. Bereits versteuerte Waren bleiben weiterhin im Handel, bisherige Verkaufspreise ändern sich nicht zwangsläufig, und auch die Umsatzsteuer entfällt durch die Lücke nicht. Ebenso sind Hersteller und Händler mit erheblichen Unsicherheiten konfrontiert, weil die Behörden weiterhin an der ursprünglich beabsichtigten Besteuerung festhalten und eine Korrektur vorbereitet wird. Entscheidend ist deshalb, wie die Finanzverwaltung die neue Rechtslage behandelt und auf welchem rechtlich zulässigen Weg die Bundesregierung den Fehler beseitigen kann. Besonders heikel wäre eine rückwirkende Wiederherstellung der Steuerpflicht, falls in der Zwischenzeit tatsächlich keine wirksame gesetzliche Tarifgrundlage bestanden hat. Im Steuerrecht gilt schließlich der Grundsatz, dass staatliche Abgaben einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage bedürfen. Eine nachträgliche Belastung könnte daher schwierige verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen. Für Lars Klingbeil kommt diese Entwicklung zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt. Die Bundesregierung benötigt dringend zusätzliche Einnahmen und hat sich bei ihrer Tabaksteuerreform auf einen erheblichen Geldzufluss eingestellt. Bereits im kommenden Jahr werden nach den verschärften Beschlüssen der Koalition zusätzliche Einnahmen von rund eineinhalb Milliarden Euro erwartet. Bis zum Ende des Jahrzehnts soll der jährliche Mehrertrag nach der überarbeiteten Planung auf rund viereinhalb Milliarden Euro anwachsen. Über die gesamte vierjährige Erhöhungsphase rechnet der Bund mit zusätzlichen Einnahmen von insgesamt knapp zwölf Milliarden Euro. Damit sind die neuen Steuerregelungen ein wichtiger Bestandteil der Haushaltsplanung. Auch die Raucher herkömmlicher Zigaretten müssen sich auf erhebliche Preissteigerungen einstellen. Während eine Schachtel mit zwanzig Zigaretten derzeit im Durchschnitt etwa acht Euro kostet, könnte sie bis zum Ende des Jahrzehnts auf nahezu zwölf Euro steigen. Bei besonders teuren Markenzigaretten werden sogar Preise von ungefähr vierzehn Euro diskutiert. Feinschnitt zum Selbstdrehen, Zigarren, Zigarillos, Pfeifentabak, Wasserpfeifentabak und erhitzte Tabakerzeugnisse sollen ebenfalls stärker belastet werden. Für Zigarren, Zigarillos sowie Pfeifen- und Wasserpfeifentabak wurde der Beginn der erhöhten Sätze auf den ersten März des kommenden Jahres gelegt. Angesichts dieser umfassenden Reform stellt sich umso dringlicher die Frage, wie eine derart grundlegende Unstimmigkeit durch die verschiedenen Prüfungen gelangen konnte. Schließlich war das Gesetz nicht nur im Bundesfinanzministerium vorbereitet, sondern auch durch die parlamentarischen Beratungen im Bundestag gegangen. Der Bundestag hatte die verschärfte Reform Mitte Oktober mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU, CSU und SPD beschlossen. Trotzdem blieb die fehlerhafte Inkrafttretensregelung offenbar unbemerkt. Die Verantwortlichen stehen damit vor der unangenehmen Erkenntnis, dass ein Gesetz mit milliardenschweren Folgen bereits veröffentlicht wurde, bevor seine praktischen Konsequenzen vollständig erkannt waren.

Jetzt wächst die Kritik an der politischen Verantwortung für das Tabaksteuer-Debakel – und die Frage nach den Kontrollmechanismen des Staates wird immer lauter! Der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie reagierte bereits auf die vorzeitig in Kraft getretenen Steuersätze mit scharfen Vorwürfen. Verbandsvertreter Maximilian van Ackeren bezeichnete das Vorgehen des Finanzministeriums als Dilettantismus. Auch Jan Mücke vom Bundesverband der Tabakwirtschaft kritisierte die Art und Weise des Gesetzgebungsverfahrens und die mangelnde Einbindung der Branche. Besonders die fehlenden Steuerzeichen hätten nach Einschätzung der Hersteller eine schwerwiegende Störung bei Produktion und Auslieferung verursachen können, wenn die Behörden die überraschend in Kraft getretenen Tarife unmittelbar durchgesetzt hätten. Dass ein solcher Produktionsstopp nach den Klarstellungen des Finanzministeriums offenbar vermieden werden kann, beseitigt allerdings nicht die grundsätzliche Kritik am Gesetzgebungsverfahren. Denn wie kann es passieren, dass ein Gesetz, das den Staat Milliarden einbringen soll, ausgerechnet für eine wichtige Produktgruppe vorübergehend keine ausdrückliche Steuerhöhe mehr enthält?Die Antwort liegt in der Kombination aus einer fehlerhaften Inkrafttretensbestimmung und der vollständigen Neufassung der bisherigen Steuertarife. Gerade dieser Zusammenhang macht die Angelegenheit so außergewöhnlich. Eigentlich sollte das Gesetz die Steuerbelastung planbar und schrittweise erhöhen. Stattdessen droht eine widersprüchliche Rechtslage, in der eine Produktgruppe theoretisch von einer erheblichen Steuererhöhung betroffen wäre, während bei einer anderen der geltende Steuersatz ganz fehlt. Politisch erhält die Panne zusätzliche Brisanz, weil die Bundesregierung höhere Tabaksteuern gleich mit zwei wichtigen Zielen begründet: der Konsolidierung des Bundeshaushalts und dem Schutz der Gesundheit. Höhere Preise sollen insbesondere junge Menschen vom Einstieg in den Tabakkonsum abhalten und bereits rauchende Menschen zu einer Verringerung ihres Konsums bewegen. Tatsächlich ist Rauchen in Deutschland weiterhin ein erhebliches Gesundheitsproblem. Nach Angaben des Mikrozensus rauchten im vergangenen Jahr etwa neunzehn Prozent der Menschen ab einem Alter von fünfzehn Jahren. Das Deutsche Krebsforschungszentrum bezifferte die Zahl der Todesfälle durch tabakbedingte Erkrankungen für das Jahr zweitausenddreiundzwanzig auf rund einhunderteinunddreißigtausend. Gesundheitsexperten verweisen deshalb darauf, dass höhere Tabakpreise ein wirksames Instrument zur Verringerung des Konsums sein können. Vertreter der Tabakwirtschaft halten dagegen, dass übermäßige Steuererhöhungen den Schwarzmarkt stärken, legale Händler unter Druck setzen und Verbraucher zu unversteuerten Produkten treiben könnten. Die gesundheitspolitische Diskussion wird durch die aktuelle Gesetzespanne keineswegs überflüssig. Sie zeigt vielmehr, wie wichtig eine rechtssichere und nachvollziehbare Umsetzung politischer Entscheidungen ist. Schon vor dem Inkrafttreten hatte die Bundesregierung gewusst, dass Steuerzeichen rechtzeitig hergestellt, Unternehmen ihre Produktionsabläufe umstellen und Händler ihre Bestände kalkulieren müssen. Nun wird mit Hochdruck daran gearbeitet, den Fehler zu korrigieren. Doch bei der fehlenden Tarifregelung für E-Zigaretten-Liquids könnte die Sache komplizierter sein als bei einem bloß falsch angegebenen Inkrafttretensdatum. Denn wenn für einen bestimmten Zeitraum keine gesetzlich bestimmte Verbrauchsteuer besteht, stellt sich die Frage, ob eine nachträgliche Berichtigung tatsächlich ausreicht oder ob eine ausdrückliche neue gesetzliche Regelung notwendig wird. Ebenso ungeklärt ist, ob die Finanzverwaltung eine mögliche Steuerbefreiung für neu in den steuerrechtlich freien Verkehr gelangende Liquids anerkennen wird. Eine endgültige gerichtliche Entscheidung über diese Frage liegt bislang nicht vor. Fest steht jedoch: Die veröffentlichte Fassung des Gesetzes weist bei den E-Zigaretten-Liquids eine auffällige Lücke für die verbleibenden Monate des Jahres auf. Für Finanzminister Lars Klingbeil ist das ein äußerst unangenehmer Vorgang. Statt mit einer geordneten Tabaksteuerreform und milliardenschweren Mehreinnahmen Schlagzeilen zu machen, muss sein Ministerium nun erklären, wie ein Gesetz mit derart offensichtlichen zeitlichen Widersprüchen in Kraft treten konnte. Ob die Bundesregierung die Unstimmigkeiten vollständig und rechtssicher beheben kann, bleibt abzuwarten. Eines aber steht bereits jetzt fest: Der Wirbel um die Tabaksteuer ist längst mehr als ein einfacher Tippfehler. Er ist zu einem Lehrstück darüber geworden, wie gravierende Folgen unpräzise Formulierungen in einem milliardenschweren Steuergesetz haben können – und warum sich Bundesregierung, Bundestag und zuständige Fachbehörden die Frage gefallen lassen müssen, wer dieses Gesetz eigentlich bis zum Ende überprüft hat!

Bitte Telegram-Kanal folgen http://t.me/pressecop24


Entdecke mehr von Pressecop24.com

Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.