Terror-Eilmeldung: Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der “Taliban”!

 

 

Karlsruhe  – Die Bundesanwaltschaft hat heute (9. Februar 2017) beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Haftbefehl gegen

den 20-jährigen afghanischen Staatsangehörigen Abdol S.

erwirkt. Der Beschuldigte wurde gestern (8. Februar 2017) in Oberbayern festgenommen. Er ist dringend verdächtig, als Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung “Taliban” gemeinsam mit weiteren “Taliban”-Mitgliedern einen Mord begangen und in einem weiteren Fall dies versucht zu haben. Zudem wird ihm in dem Haftbefehl ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vorgeworfen (§ 129b Abs. 1, § 129a Abs. 1, §§ 211, 22, 25 Abs. 2, 52, 53 StGB, § 22a Abs. 1 Nr. 6 StGB, §§ 1, 105 JGG).

In dem Haftbefehl ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Die radikal-religiöse Vereinigung “Taliban” verfolgt das Ziel, alle ausländischen Kräfte vom Gebiet Afghanistans zu vertreiben und auf dem Staatsgebiet einen allein auf islamischem Recht (Scharia) basierenden Gottesstaat zu errichten. Dieses Ziel versuchen die “Taliban”, durch Selbstmordattentate, Minen- und Bombenanschläge, Entführungen und Erschießungen zu erreichen. Dabei nehmen sie auch zivile Opfer in Kauf.

Nach den bisherigen Ermittlungen schloss sich der Beschuldigte im Jahr 2013 in Afghanistan den “Taliban” an. Er erhielt unter anderem ein Sturmgewehr AK 47 Kalaschnikow samt Munition sowie Handgranaten und wurde im Umgang mit diesen Waffen ausgebildet. In den Jahren 2013 und 2014 nahm er in mindestens zwei Fällen gemeinsam mit Mitkämpfern an Kampfeinsätzen gegen afghanische Regierungstruppen und amerikanische Soldaten teil und gab jeweils in Tötungsabsicht Schüsse auf diese ab. Bei mindestens einem dieser Angriffe wurden jedenfalls ein amerikanischer Soldat getötet und zwei weitere verletzt.

Der Beschuldigte wurde heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der gegen den Beschuldigten Haftbefehl erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.

 

 

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