Tierschutz: Neue Runde im Streit um Wolf-Abschüsse!

 

 

Halle  – Knapp zehn Jahre nach der Wiederansiedlung des Wolfes in Sachsen-Anhalt hat das Land seine Regeln zum Umgang mit dem Tier überarbeitet. Erstmals ist präzise definiert, wann ein Wolf als verhaltensauffällig gilt und die Behörden einschreiten müssen. Für einen Abschuss gelten jedoch hohe Hürden, berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Mittwoch-Ausgabe). Die von Umweltministerin Claudia Dalbert (Grüne) verantwortete “Leitlinie Wolf” beschreibt konkrete Fälle von “kritischem” Verhalten. Dazu gehört, wenn ein Wolf immer wieder Nutztiere tötet, obwohl der Halter sie schützt.

Der CDU passt nicht, dass nur “Problemwölfe” abgeschossen werden dürfen. Nicht erlaubt ist die Jagd zur Senkung des Wolfsbestandes – aus Sicht des Agrarexperte Guido Heuer und seiner Fraktion ein Fehler. “Die Population wächst jedes Jahr um 20 bis 30 Prozent. Wir sagen deshalb: Wehret den Anfängen.”

Franz Prinz zu Salm-Salm, Jäger und Chef des Waldbesitzerverbandes Sachsen-Anhalt, wirft Dalbert Ignoranz vor und fordert die Einrichtung von Wolfs-Reservaten. “Und wenn der Wolf da rauskommt, muss er geschossen werden.” Er prophezeit, dass einzelne Jäger das Feuer auch ohne Erlaubnis der Politik eröffnen werden. “Es wird zu illegalen Reaktionen kommen”, sagt er.