Kein gewichtiger Grund für Umsiedlung während Winterschlafphase!
Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.01.2017
– 2 M 118/16 –
Die vom Landkreis Mansfeld-Südharz erlassene artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Umsiedlung von Feldhamstern in Sangerhausen während der Winterschlafphase darf nicht vollzogen werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt entschieden.
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