#Tonbandaffäre: Unterlassungsaufforderung an die Staatsanwaltschaft Bayreuth

Die Staatsanwaltschaft Bayreuth hat eine Unterlassungsaufforderung zugesandt bekommen. In der Tonbandaffäre im Mordfall Peggy verlangt die Anwaltskanzlei des früheren Beschuldigten Ulvi K., der vom Mordvorwurf an dem Mädchen freigesprochen wurde, die sofortige Beendung der Praxis von Beamten der SOKO Peggy, im Rahmen von Zeugenvernehmungen Tonbandprotokolle zu verwenden und diese den Zeugen vorzuspielen, um sie zu einer Aussage zu bewegen.

Die fraglichen Aufnahmen würden zu Unrecht verwendet, da ihr Mandant freigesprochen wurde und einer Verwendung nicht zugestimmt habe, so die Anwältin. Bis zum 20. Februar muss nun die Staatsanwaltschaft darauf reagieren.

Dok: Unterlassung StA Bayreuth 18.02. 2019

In gleicher Angelegenheit hatte die Kanzlei bereits Strafanzeige wegen des Verdachts auf Geheimnisverrat erstattet, da die Aufnahmen offenbar an Journalisten weitergegeben wurde. Auch der Presserat ist informiert.