Überarbeiteter Gesetzentwurf sieht Ausgangssperre vor

Fahrgäste mit Mund-Nasen-Schutz, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Nach dem neuen Entwurf für eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes sollen bei einem drei Tage lang stabilen Inzidenzwert über 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21 Uhr bis 5 gelten. Das geht aus dem Gesetzentwurf hervor, über den die "Welt" berichtet. "Die Öffnung von Ladengeschäften und Märkten mit Kundenverkehr für Handelsangebote ist untersagt, wobei der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, ebenso Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte mit den Maßgaben ausgenommen sind", heißt es.

Ab einem Inzidenzwert von 200 sollen zudem die Schulen den Präsenzunterricht aufgeben. Lockerungen sind vorgesehen, sobald ein Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 unterschreitet. Pandemieverordnungen des Bundes sollen nur mit Zustimmung von Bundestag und Bundesrat erfolgen. "Rechtsverordnungen der Bundesregierung nach Satz 1 bedürfen der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Die Zustimmung des Bundestags gilt als erteilt, wenn der Bundestag nicht binnen sieben Tagen nach Eingang der Vorlage der Bundesregierung die Zustimmung verweigert hat", heißt es.

Foto: Fahrgäste mit Mund-Nasen-Schutz, über dts Nachrichtenagentur