Ulvi Kulac in den Fängen von Justiz und Psychiatrie!

By behoerdenstress13

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Nachdem der Beschluss des Landgerichts Bayreuth vorliegt, kann man sagen: es wurden alle die Vorkommnisse aus dem alten Urteil hinsichtlich Missbrauch zur Grundlage genommen, auch der angebliche Missbrauch von Peggy – genauso hat es der Gutachter gemacht und genauso wird Ulvi von Dr. L: therapiert – nachdem der Mord an Peggy erledigt ist, geht die “Therapie” weiter, dass er nun die Missbräuche – sogar unter Gewalt – zugeben soll.

Das Gericht habe sich damit auseinandergesetzt ob die Therapieziele ereicht worden sind und ob die Unterbringung noch rechtens ist! Hier sollte man einmal anmerken das das Gericht sich einmal über die fachliche Richtigkeit des Gutachten auseinandersetzen sollte, bevor es dieses zur Bewertung heranzieht da dieser Beschluss des LG Bayreuth beruft sich auf das Psychiatrische Gutachten, welches ohne ICD-10 bzw. DSM-Ziffer erstellt wurde und dadurch jegliche Begründungen der Kriterien (laut Ziffern) nicht vorliegen, obwohl diese vorhanden sein Müssen!

Ebenfalls verzichtete der Gutachter auf jegliche Testpsychologische Untersuchungen, da diese angeblich vom Klinikum Bayreuth durchgeführt wurden, kurz vor dem Begutachtungstermin! Hier lässt sich eine Befangenheit ableiten, da der Gutachter ohne jegliche Überprüfung die Ergebnisse der Forensik übernommen hat! Diese Ergebnisse könnten falsch sein, was durch den fehlenden Eigentest nie festgestellt werden kann!

Der Gutachter gibt selbst an, dass sich das Gutachten aus einem Vorgutachten aus dem Jahr 2010 sowie Akten der Strafvollstreckungskammer und des Landgerichts Bayreuth sowie Fremdbefunde basiert! Diese Aktenauszüge aus dem Mordurteil finden sich im Gutachten wieder, was aber laut Begutachtungsauftrag nicht gefordert war, denn eine Begutachtung nach Aktenlage wurde nicht verlangt!

Dies wird deutlich, da der Gutachter Passagen aus dem Urteil zitiert , zum Nachteil des damals Verurteilten, wo dieser an verschiedenen nicht feststellbaren Tagen mehrere Taten begangen haben soll, zum Nachteil von mehreren Kindern, bzw. alle angeblichen Taten erfolgten an nicht feststellbaren Tagen!

Zusammengefasst muss man feststellen das bei den ganzen Tatvorwürfen im Schuldurteil aus dem Jahre 2002 weder Tattage feststellbar waren, weder Uhrzeiten bekannt sind, noch Beweise und Spuren vorgelegen haben! Auch eine Glaubwürdigkeitsprüfung der Aussagen fehlt von jeder Person! Das es damals zu einer Verurteilung gekommen ist kann man heute nicht mehr nachvollziehen!

Dieser Gutachter müsste doch eigentlich Wissen, dass psychiatrische Gutachten maximal 6 Monate gültig sind und warum beruft er sich auf Gutachten die viel älter sind? Außerdem hatte er Ulvi im Jahr 2010 schon im Auftrag des Gerichts begutachtet!

Ebenso merkwürdig war das Verhalten beim Anhörungstermin vom 08.01.2015 zur Freilassung von Ulvi, wo jegliches rechtliches Gehör der Betreuerin verweigert wurde! Hier müssen noch viele Fragen von Seiten der Justiz und Mediziner beantwortet werden!

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