Ein unfassbarer Vorgang erschüttert die Ostfriesen und sorgt weit über die Region hinaus für blankes Entsetzen bei den Bürgern. Trotz schwerster Vorwürfe wegen des Verdachts auf Besitz von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern darf ein Lokalpolitiker ungestört für die Kommunalwahl kandidieren und nimmt sogar einen aussichtsreichen Spitzenplatz auf der Liste ein. Die Verantwortlichen schauen scheinbar weg, anstatt sofort die Notbremse zu ziehen und die Reißleine zu betätigen. Es ist ein beispielloser Vorgang, der das Vertrauen der Menschen in die politische Anständigkeit bis ins Mark erschüttert und viele fassungslos zurücklässt.
Doch es kommt noch viel dicker, denn das Gesetz deckt diesen Zustand auch noch ab: Selbst im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung verliert der Betroffene nicht einmal automatisch sein Ratsmandat. Da der Besitz solchen Materials rechtlich als Vergehen und nicht als schweres Verbrechen eingestuft ist, müsste ein Gericht schon eine Freiheitsstrafe von wenigstens einem vollen Jahr verhängen, damit die Wählbarkeit überhaupt erlischt. Ein gewählter Volksvertreter könnte also wegen derartiger Taten verurteilt werden und trotzdem weiter gemütlich im Parlament sitzen und Entscheidungen für die Bürger treffen. Diese juristische Lage ist für normal denkende Menschen kaum noch zu begreifen und wirkt wie ein Hohn für alle Betroffenen.
Hier zeigt sich eine verheerende Doppelmoral, die bei immer mehr Bürgern für Wut und Unverständnis sorgt. Während der Besitz von grausamen Kinderpornografie-Dateien offenbar nicht einmal ausreicht, um jemanden direkt aus dem Amt zu befördern, reichen Parteimitgliedschaften in anderen Lagern bereits aus, um lautstark den Entzug von Grundrechten und den Ausschluss von Wahlen zu fordern. Wer sieht, mit welcher Härte auf der einen Seite gemessen wird, während auf der anderen Seite bei schwersten Delikten achselzuckend auf Paragrafen verwiesen wird, muss sich zwangsläufig fragen, ob in diesem Land noch alles mit rechten Dingen zugeht.
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