Unglaublich!!! Schon wieder Bayern! Gift-Angst hinter Gittern: Irrer Gift-Wahn stoppt Psycho-Knacki – doch jetzt kuscht die Klinik vor Gericht!

Völlig gaga oder einfach nur kreuzgefährlich? Ein spektakulärer Geheim-Beschluss des Landgerichts Würzburg wirbelt den bayerischen Maßregelvollzug mächtig auf und sorgt für eisiges Entsetzen hinter dicken Anstaltsmauern! Im Zentrum des unheimlichen Justiz-Krimis steht ein inzwischen gealterter, schwer kranker Mann, der wegen einer tickenden wahnhaften Störung hinter Schloss und Riegel sitzt. Seine Akte liest sich wie ein handfester Psychothriller: Der Patient ist felsenfest davon überzeugt, dass man ihm an den Kragen will. Er wittert überall mörderische Verschwörungen, verweigert fast jede Untersuchung und glaubt im bitteren Ernst, dass die Pfleger nachts heimlich Gift in sein Trinkwasser schütten, die Raumluft manipulieren und ihm im Schlaf heimliche Spritzen in die Beine jagen! Selbst vor verpackten Lebensmitteln macht seine panische Angst keinen Halt. Um diesem vermeintlichen Horror-Knast wenigstens stundenweise zu entkommen, forderte seine findige Verteidigerin Hanna Henning aus Hungen vehement die sogenannte Lockerungsstufe A eins – das Ticket für bewachten Freigang auf dem Klinikgelände, bei dem der Mann im Rollstuhl oder am Stock, aber immerhin Auge in Auge mit einer Pflegekraft, frische Luft schnappen dürfte.

Doch die Ärzte der forensischen Klinik schugen sofort Alarm und verriegelten die Türen panisch von innen! Das interdisziplinäre Behandlungsteam weigerte sich strikt, das unberechenbare Risiko einzugehen, und schmetterte den Antrag mit einer dicken Liste an Mängeln eiskalt ab. Die Begründung der Mediziner liest sich vernichtend: Dem Mann fehle jede Einsicht in seine schwere Geisteskrankheit, er bagatellisiere seine einstige Straftat komplett und zeige eine aggressive, tief verweigernde Haltung gegenüber jeder Therapie. Noch viel schlimmer: Hinter den Kulissen kam heraus, dass der Mann offenbar keinen Lebenswillen mehr besitzt und eine massive Fluchtgefahr besteht! Die Experten befürchten, dass der Patient bei einem Ausflug im Freien plötzlich durchdreht, weil er harmlose Reize von außen komplett wahnhaft fehldeutet. Dann, so die düstere Prognose der Ärzte, könnte der unberechenbare Senior in einer blitzartigen Kurzschlusshandlung vor seinen eigenen Pflegern flüchten, um einer eingebildeten Bedrohung zu entkommen – eine Deeskalation in Sekundenbruchteilen wäre für die Begleitperson draußen absolut unmöglich!

Jetzt folgte der Riesen-Schock vor der kleinen Strafvollstreckungskammer: Das Gericht pfeift die Klinik eiskalt zurück und wirft den Medizinern schweren Schlamperei-Verdacht vor! Die Richter hoben den Ablehnungsbescheid kurzerhand auf, weil die Klinik die heftigen Argumente wie Fluchtgefahr und Todeswunsch erst viel zu spät im laufenden Gerichtsverfahren nachgeschoben hatte – ein absolutes No-Go im deutschen Rechtssystem, das den Kläger schutzlos zurückließ. Der bayerische Staat muss nun die gesamten Verfahrenskosten und die Auslagen der Anwältin bleichen, während der Wert des brenzligen Streits auf stolze fünfzehnhundert Euro taxiert wurde. Die Klinikärzte müssen nun komplett nachsitzen und die Risiken völlig neu bewerten: Sie müssen haargenau belegen, welche konkreten Gewalttaten von dem greisen, siebenundsiebzig Jahre alten Patienten draußen überhaupt noch drohen und ob nicht sanftere Sicherheitsmaßnahmen – wie etwa eine Bewachung durch gleich zwei stämmige Pfleger auf einer exakt festgelegten Route – den Schutz der Bevölkerung garantieren können, während der Psycho-Patient um sein Recht auf Resozialisierung kämpft.

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