Union will Klagerechte für Umweltverbände beschränken

Justicia, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Wirtschaftsflügel der Union hat sich für eine EU-Initiative zur Beschränkung der Klagerechte für Umweltverbände ausgesprochen. "Wir wollen weiterhin Bürger- und Umweltbelange in Planungsverfahren berücksichtigen, aber dies muss so geschehen, dass es nicht zu deutlichen Verzögerungen führt", sagte der Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), Carsten Linnemann (CDU), dem "Handelsblatt" (Dienstagsausgabe). Planungsverfahren dürften nicht länger durch Verbandsklagen unnötig in die Länge gezogen werden.

"Da bedarf es auch auf europäischer Ebene dringender Änderungen." Hintergrund ist, dass sich Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt haben, auf Grundlage europäischen Rechts das Verbandsklagerecht in seiner Reichweite zu überprüfen und sich auf EU-Ebene für die "Wiedereinführung der Präklusion" einzusetzen. Präklusion bedeutet, dass Bürger und Verbände ihre rechtlichen Einwände nur während eines Planungsverfahrens vorbringen dürfen und nicht mehr nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte indes kürzlich ein Urteil von 2015 bestätigt, wonach die Präklusion gegen europäisches Recht verstößt. Linnemann begründete den Handlungsbedarf damit, dass die Infrastruktur in Deutschland modernisierungs- und ausbaubedürftig sei, die Coronakrise aber das Land in dieser Hinsicht im Vergleich zu Wettbewerbern wie China und USA weiter zurückgeworfen habe. "Auch die Energiewende wird nur gelingen, wenn große Planungs- und Bauvorhaben beschleunigt werden", sagte der CDU-Politiker. "Hier läuft uns die Zeit davon." Ähnlich äußerte sich der nordrhein-westfälische Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU). "Wir müssen es schaffen, den Ausgleich von Eingriffen in die Umwelt und in die Rechte der betroffenen Bürger schneller hinzukriegen", sagte Wüst der Zeitung. "Die Wiedereinführung der Präklusion garantiert Rechtsschutz für wirklich Betroffene und verhindert, dass Gerichtsverfahren mit dem taktischen Zurückhalten von Informationen absichtlich in die Länge gezogen werden."

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