Unrechtsstaat – zur behördlichen Willkür in den Bundesländern bei Asylanträgen

 

 

 

 

 

Berlin  – Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist eine Bundesbehörde. Seine im ganzen Land verteilten Dependancen sind Außenstellen und keine Landesbehörden. Wer hier also nach langer, oft gefahrvoller Reise seinen Asylantrag stellt, muss davon ausgehen, dass es keine Rolle spielt, ob er das in Bayern oder Sachsen-Anhalt tut. Doch offenbar spielen regionale und lokalpolitische Faktoren eine größere Rolle als bislang angenommen. Ohnehin ist das deutsche Asylrecht immer wieder Grundlage für fragwürdige Entscheidungen. Zumal politische Direktiven die rechtlichen Vorgaben schnell mal außer Kraft setzen.

Eine Studie der Universität Konstanz kommt nun zu dem Ergebnis, dass die Anerkennungsquoten zwischen den einzelnen Bundesländern teilweise erheblich variieren. Diese Unterschiede legen nahe, dass hier nicht auf Grundlage ein und derselben Rechtsverordnung entschieden wurde. Wenn sich die Mitarbeiter des Bundesamtes vom antizipierten politischen Willen der jeweiligen Landesregierung oder der Stimmung in der Bevölkerung leiten lassen, dann ist deren Entscheidung keine rechtsstaatliche, sondern eine willkürliche.

Doch Behördenwillkür, die bestehende Gesetze ignoriert, ist ein Merkmal des Unrechtsstaats. Den Charakter eines solchen Staates mache unter anderem aus, so der ehemalige Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes, Horst Sendler, dass das Recht »bei Bedarf unkontrolliert beiseitegeschoben« werde. Für viele Asylbewerber erweist sich Deutschland so als Unrechtsstaat.

 

 

 

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